Welche Medikamente dürfen von Ersthelferinnen verabreicht werden?
Medikamente verabreichen dürfen Ersthelfer:innen nicht. Sie dürfen dem/der Betroffenen lediglich das Medikament reichen wie beispielsweise ein Asthma- oder Nitro-Spray.
Welche Medikamente in der Hausapotheke?
Salben und Medikamente
- Schmerz- und Fiebermittel.
- Medikamente gegen Erkältungssymptome.
- Mittel gegen Verdauungsbeschwerden, Verstopfung und Durchfall.
- Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlusts.
- Brandgel, Wund- und Heilsalbe.
- Mittel gegen Insektenstiche, Sonnenbrand oder Juckreiz.
- Salbe gegen Sportverletzungen.
Was dürfen Sie als Ersthelfer nicht?
Strafbar ist unterlassene Hilfeleistung, also dann, wenn man nichts tut. Dagegen wird man für einen Schaden, der bei Erste-Hilfe-Maßnahmen passiert ist, nicht haftbar gemacht, beispielsweise wenn man in einem Notfall ein Kleidungsstück zerschneidet, um eine Wunde zu versorgen.
Kann man zum Ersthelfer gezwungen werden?
Ablehnen dürfen Mitarbeiter es nicht, Ersthelfer zu werden: Prinzipiell können Unternehmen also jeden Mitarbeiter zum Ersthelfer ernennen und ausbilden lassen. Diese müssen dann einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, der mindestens alle zwei Jahre wieder aufgefrischt werden muss.
Was gehört nicht in die Hausapotheke?
Bad oder Küche eignen sich nicht für die Aufbewahrung einer Hausapotheke, da Feuchtigkeit und Wärme die Wirkung der Medikamente verändern können. Vorsicht: Die Hausapotheke muss für Kinder unerreichbar sein! Das gehört nicht hinein: Haushaltschemikalien und Kosmetika, z.B. Fleckentferner, Putzmittel, Nagellack etc.
Welche Medikamente Notfall?
Zu den typischen Notfallmedikamenten zählen unter anderem:
- Adrenalin.
- Akrinor.
- Atropin.
- Diazepam.
- Dexamethason.
- Dobutamin.
Können Ersthelfer für Fehler bei Erste Hilfe Maßnahmen haftbar gemacht und zum Schadenersatz herangezogen werden?
2.1 Ansprüche gegen den Ersthelfer Im Rahmen einer Erste-Hilfe-Leistung kann der Ersthelfer grund- sätzlich nicht zum Schadensersatz herangezogen werden, es sei denn, er handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich durch un- sachgemäßes Vorgehen, was zum Tode oder zu einer Verschlim- merung der Schädigung führt.
Welche Aufgaben hat man als Ersthelfer?
Das genaue Tätigkeitsfeld von betrieblichen Ersthelfern umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Unfallstelle absichern.
- Notruf absetzen.
- Erstversorgung des Verunfallten.
- Dokumentation im Verbandbuch.
- Prüfung der Einrichtungen zur Ersten Hilfe.
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