Wie kann ich mein Studium wechseln?

Wie kann ich mein Studium wechseln?

Bei einem Studiengangwechsel an der gleichen Universität, kann das Fach universitätsintern gewechselt werden. Zu beachten ist, ob der Studiengang zulassungsfrei- oder beschränkt ist. Solltest du dich für einen zulassungsfreien Studiengang entscheiden, erfolgt die Umschreibung problemlos im Studierendensekretariat.

Wie beende ich mein Studium?

Die Exmatrikulation auf Antrag reichst Du bei der zuständigen Stelle ein, wenn Du das Studium an Deiner Hochschule beenden möchtest. Meist ist die zentrale Studierendenverwaltung für die Exmatrikulation zuständig. Den Antrag kannst Du auf der Homepage der Hochschule herunterladen.

Wann kann ich den Studiengang wechseln?

So ist ein Fachwechsel nur bis zum Ende des 3. Semesters möglich, ohne den Anspruch auf BAföG zu verlieren. Danach ist ein Wechsel nur noch aus wirklich wichtigem Grund möglich. Der erste Gang sollte dich also zum BAföG-Amt führen, um deinen künftigen BAföG-Anspruch abzuklären.

Wie oft kann man das Studium wechseln?

Generell kannst du deinen Studiengang 1 Mal ohne Angabe von Gründen wechseln, ohne dass du um dein BAföG fürchten musst. Voraussetzung ist, dass der Wechsel spätestens vor dem 3. Fachsemester geschieht.

Warum studieren arbeiterkinder nicht?

Die hohe Zahl an Studienabbrüchen im ersten Semester hat verschiedene Gründe: Häufig entscheiden sich die Studenten einfach für ein anderes Fach, manchmal ist der Leistungsdruck zu hoch. Aber gerade bei Studenten aus nichtakademischen Familien sind die Gründe für einen Studienabbruch oft finanzieller Natur.

Warum werden Arbeiterkinder vom Studium an Universitäten abgelenkt?

Warum werden Arbeiterkinder vom Studium an Universitäten abgelenkt? Vor allem ungünstig eingeschätzte Aussichten, ein universitäres Studium erfolgreich bewältigen zu können, führen dazu, dass Arbeiterkinder vom Universitätsstudium abgelenkt werden.

Was ist mit BAfög wenn man Studium abbricht?

Auch an der Höhe Deiner Rückzahlung ändert sich bei einem Studienabbruch nichts. Wenn Du Dein Studium erst sehr spät abbrichst und dementsprechend schon eine hohe BAföG-Förderung erhalten hast, musst Du nichtsdestotrotz maximal die Darlehenssumme von 10.000 Euro zurückzahlen.

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