Wer bestimmt den einheitlichen Leistungskatalog der Krankenkasse?
Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen. Der bundesweit geltende EBM wird erstellt vom Bewertungsausschuss, der sich aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ( KBV ) und des GKV -Spitzenverbandes zusammensetzt.
Wer erstellt den Leistungskatalog?
Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, der Krankenhäuser und Krankenkassen, wobei auch Vertreter von Organisationen der Patientinnen und Patienten ein Mitberatungsrecht haben.
Wie werden die Leistungen bezeichnet die nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst werden?
Die in der sogenannten IGeL-Liste aufgeführten „individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL), deren Nutzen umstritten ist, gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Leistungen rechnen die Ärzte grundsätzlich privat mit den Patienten ab.
Wer verwaltet die Leistungen der Krankenversicherung?
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen. Es gibt Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen (EK), Innungskrankenkassen (IKK), die Knappschaft sowie die Landwirtschaftliche Krankenkasse.
Wer entscheidet über kassenleistungen?
Das macht der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA ). Er besteht aus unparteiischen Mitgliedern, Vertretern der Krankenkassen und sogenannten Leistungserbringern.
Wer legt den EBM fest?
Der EBM wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss der Ärzte auf Bundesebene vereinbart. Er ist die verbindliche Abrechnungsgrundlage für alle Vertragsärzte. Für die Leistungen der Zahnärzte gilt entsprechend der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA).
Wer vergibt Hilfsmittelnummern?
Vergeben werden die Hilfsmittelnummern vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV Spitzenverband) und bilden zusammen ein Hilfsmittelverzeichnis, welches in 37 Kategorien mit verschiedenen Unterkategorien eingeteilt ist.
Wer erstellt das Hilfsmittelverzeichnis?
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ( GKV -Spitzenverband) erstellt ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem die Produkte aufgeführt sind, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Es dient der Information der Versicherten, Leistungserbringer, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Krankenkassen.
Welche Zahlungen leistet die gesetzliche Krankenversicherung im Krankheitsfall?
Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse beläuft sich auf 70 Prozent Ihres Bruttolohns und 90 Prozent Ihres Nettolohns. Der gesetzliche Höchstbetrag setzt eine Summe von 101,50 Euro pro Tag fest. Sie entspricht 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Was steht mir von der Krankenkasse zu?
Generell gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt alle Kosten für die gesamte Behandlung von Krankheiten, einschließlich der notwendigen diagnostischen Maßnahmen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge, Nachsorge, Krankengeldzahlungen und anderes mehr.
Ist eine Krankenversicherung eine Behörde?
Die Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie erfüllen die ihnen vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich in eigener Verantwortung. Dabei unterliegen sie staatlicher Aufsicht.
Sind die Krankenkassen staatlich?
Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig. Sie führen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich durch. Die gesetzlichen Krankenkassen haben als Träger der GKV das Recht zur Selbstverwaltung.