Kann nur der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen?
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen dann ein Attest aus. Darin steht, dass Sie ganz oder teilweise nicht arbeiten dürfen. Dieses Attest kann jede Ärztin bzw. jeder Arzt ausstellen, also nicht nur Gynäkologen, sondern beispielsweise auch Orthopäden oder Neurologen sind hierzu berechtigt.
Hat man Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot?
Kann eine schwangere Arbeitnehmerin wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten, behält sie dennoch ihren Urlaubsanspruch. Zuvor bereits mit dem Arbeitgeber vereinbarter Urlaub gilt als nicht gewährt.
Wie bekomme ich ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt?
Das individuelle Beschäftigungsverbot kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgesprochen werden. Oft wird dies aber dein behandelnder Gynäkologe machen. Für das Beschäftigungsverbot ist ein Attest nötig, das der Arzt mit eigenen Worten formuliert.
Welcher Arzt kann individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen?
Vorzeitiger Mutterschutz ab 2018 durch Frauenarzt und Internisten feststellbar. Ab 1.1
Wie wird Elterngeld berechnet wenn man davor in Elternzeit war?
Wie berechnet sich das Elterngeld für mein zweites Kind? Das Elterngeld für dein zweites Kind (und übrigens auch für jedes weitere Kind) wird genauso berechnet wie das Elterngeld für dein erstes Kind. Es kommt also auch diesmal darauf an, wie viel Einkommen du im Zeitraum vor der Geburt des zweiten Kindes hattest.
Was passiert mit Urlaubstagen bei Schwangerschaft?
Der Urlaubsanspruch bleibt auch bei Schwangerschaft unberührt, denn laut Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf werdenden Müttern aus ihrer Schwangerschaft kein Nachteil erwachsen. Deshalb dürfen schwangere Frauen die restlichen Urlaubstage auch noch Jahre später aufbrauchen.
Was passiert mit Urlaub während Mutterschutz?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch wird durch den Mutterschutz nicht berührt. Frauen, die Mutterschutz beanspruchen, können ihren Urlaub nehmen wie andere Arbeitnehmerinnen. Im Mutterschutz genießt die Mutter besonderen Schutz durch das Gesetz.