Wer informiert die Krankenkasse bei Schwangerschaft?
Krankenkasse über Schwangerschaft informieren Grundsätzlich gilt: Es besteht zwar keine Pflicht, die Krankenkasse über eine Schwangerschaft zu informieren. Wenn Sie jedoch Mutterschaftsgeld erhalten möchten, sollten Sie dies rechtzeitig vor dem errechneten Geburtstermin bei der Krankenkasse beantragen.
Wie sagt man seinem Chef dass man schwanger ist?
Eine besondere Form der Mitteilung ist nicht zwingend, sie kann auch mündlich erfolgen. Markowski empfiehlt aber, den Arbeitgeber schriftlich zu informieren, wenigstens per E-Mail. Als Nachweis kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest oder das einer Hebamme verlangen, dies ist dann vorzulegen.
Was muss ich bei der Krankenkasse beantragen wenn ich schwanger bin?
Geburtsurkunde und Anmeldung im Einwohnermeldeamt. Anmeldung bei der Krankenkasse. Elterngeld (sechs Wochen vor dem Geburtstermin des Kindes möglich, bei der jeweils zuständigen Elterngeldstelle)
Warum Krankenkasse über Schwangerschaft informieren?
Allerdings müssen Sie kurz vor Mutterschutz eine ärztliche Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um Anspruch um Mutterschaftsgeld zu haben. Auch anderen Ärzten müssen Sie von Ihrer Schwangerschaft erzählen, insbesondere wenn es um die Verabreichung von Medikamenten oder Röntgen geht.
Wer muss über Schwangerschaft informiert werden?
In Paragraf 15 des Mutterschutzgesetzes heißt es zwar, dass eine schwangere Frau ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen soll, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist.
Was braucht mein Arbeitgeber von mir wenn ich schwanger bin?
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen.
Wann soll man die Bescheinigung von Frauenarzt für Mutterschutzgeld vorliegen?
Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erhalten Sie ab der 33. Schwangerschaftswoche. Sie wird von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme ausgestellt und muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Wann muss der Arbeitgeber über eine Schwangerschaft informiert werden?