Wann brauche ich ein Ehefähigkeitszeugnis?
Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen nach § 1309 Abs. 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Verlobten, wenn wenigstens einer von ihnen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, also zumindest auch eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Was man vor der Ehe wissen sollte?
Glaubensfragen sind sehr persönlich und es sollte vor der Ehe geklärt werden, wie beide Partner es damit halten – nicht nur wegen der Frage, ob neben der Trauung auf dem Standesamt auch kirchlich geheiratet werden soll. Mögen wir die Freunde des Anderen?
Was brauche ich um ein ehefähigkeitszeugnis zu bekommen?
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein.
- Geburtsurkunde oder.
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (bei Beurkundung der Geburt im Inland) oder.
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch.
Wie bekomme ich das ehefähigkeitszeugnis?
in Deutschland benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Das internationale Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt von dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Partners zuständigen Standesamt in Deutschland.
Wer muss ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen?
Im Ehefähigkeitszeugnis müssen nach der Begriffsdefinition des deutschen Rechts beide Verlobte genannt sein. Das zuständige deutsche Standesamt darf ein Ehefähigkeitszeugnis nur ausstellen, wenn der beabsichtigten Eheschließung der Verlobten im Ausland aus Sicht des deutschen Rechts kein Ehehindernis entgegensteht.
Was steht auf dem Ehefähigkeitszeugnis?
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes für die Eheschließung im Ausland. In dieser Bescheinigung werden beide Verlobten genannt. Sie bescheinigt die Tatsache, dass der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse nach deutschem Recht entgegenstehen.