Kann ich doppelt versichert sein?
Oft denken Versicherter, dass, wenn sie in der GKV als Mitglied aufgenommen sind, sie nicht dann auch noch privat krankenversichert sein können. Ein sogenanntes Verbot der Doppelversicherung gibt es nicht.
Bei welchem Elternteil muss das Kind krankenversichert werden?
Nur in der gesetzlichen Versicherung können Kinder bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert werden. Voraussetzungen sind, dass entweder beide Eltern gesetzlich versichert sind oder zumindest jenes Elternteil, das die höheren Einnahmen hat und dass die Kinder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Wer hat Anspruch auf eine Familienversicherung?
Voraussetzungen für die Familienversicherung Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland. Ein Elternteil, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein.
Was kostet eine Familienversicherung?
Die Familie kostenlos krankenversichern. Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Kinder und ihren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und teils sogar Enkel kostenfrei mitversichern. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung – denn dort kostet jedes Familienmitglied extra.
Wo wird das Kind krankenversichert?
Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, dann sind die Kinder im Rahmen der Familienversicherung versichert. Es besteht kraft Gesetzes (§ 10 SGB V – Familienversicherung) und muss nicht beantragt, sondern lediglich bei der Krankenkasse angezeigt und mittels eines Fragebogens geprüft werden.
Wann ist man gesetzlich versichert?
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Für das Jahr 2021 beträgt diese 64.350 Euro oder 5.362,50 Euro pro Monat.
Was bringt eine Familienversicherung?
Familienversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner:innen und Kinder unter bestimmten Umständen mitversichert werden. Sie müssen dann keine eigenen Beiträge für die Krankenkasse zahlen. Das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei.