Kann man nach Wohnungsubergabe noch Forderungen stellen?

Kann man nach Wohnungsübergabe noch Forderungen stellen?

Aber kann der Vermieter nach der Wohnungsübergabe noch Forderungen stellen? Eigentlich nicht: Ihre verbleibenden Verpflichtungen sind im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten. Stellt der Vermieter weitere nachträgliche Mängel fest, kann er in der Regel keine Forderungen mehr stellen und muss die Mängel selbst beheben.

Was tun wenn kein Übergabeprotokoll?

Sie bemerken beim Auszug des Mieters Schäden an der Mietsache, aber es gibt kein Übergabeprotokoll der Übergabe beim Einzug? Eine Mängelbeseitigung oder Schadensersatz können Sie nur dann fordern, wenn Sie beweisen, dass der Schaden nicht schon beim Einzug vorlag.

Was fällt unter Gebrauchsspuren?

Gebrauchsspuren im Fußboden in Form von kleinen Kratzern, Dellen oder Kerben muss der Vermieter hinnehmen. Sie fallen unter die normalen Abnutzungsspuren in einer Wohnung. Schwere Schäden am Fußboden wie etwa Brandspuren sind jedoch nicht als normale Abnutzung zu betrachten und sind vom Mieter zu beseitigen.

Was fällt unter normale Abnutzung?

Beispiele für ’normale Abnutzung‘ sind: Kleine Kratzer oder Risse im Boden oder an den Wandfliessen. Altersbedingte Schäden, Defekte oder Mängel. Nägel in den Wänden.

Wie verbindlich ist ein Übergabeprotokoll?

Für den Vermieter ist der Inhalt des Protokolls aber bindend. Bestätigt der Vermieter, dass die Mietsache vertragsgemäß (also ohne Mängel) übergeben wurde, liegt hieran ein sog. negatives Schuldanerkenntnis. Der Mieter kann also nur für Schäden verantwortlich gemacht werden, im die Übergabeprotokoll vermerkt sind.

Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?

Ein derartiges Protokoll schafft Klarheit, ob und welche Pflicht für den Mieter bei Rückgabe der Mietsache zur Renovierung oder Reparatur besteht. Wichtig ist jedoch, dass grundsätzlich keine Verpflichtung des Vermieters oder des Mieters besteht, ein entsprechendes Protokoll aufzustellen und zu unterschreiben.

Wer muss Übergabeprotokoll machen?

Das Übergabeprotokoll ist im Mietrecht keine gesetzliche Pflicht, gehört aber bereits zum Standard bei den meisten Neuvermietungen.

Welche Schäden kann Vermieter geltend machen?

Typisch sind etwa gesprungene Fliesen, beschädigte Rollläden, Brandlöcher im Bodenbelag oder angeschlagene Waschbecken. Ob der Mieter für solche Schäden an der Wohnung Schadensersatz zu zahlen hat, richtet sich immer nach den Einzelheiten des jeweiligen Falles.

Was sind normale Gebrauchsspuren in einer Mietwohnung?

Gebrauchsspuren im Fußboden gehören zu den häufigsten Sorgen vor einer Wohnungsübergabe. Doch die meisten Kratzer und Druckstellen gelten als normale Abnutzung und fallen daher nicht unter die Rubrik der fälligen Schönheitsreparaturen. Außergewöhnliche Schäden, etwa Brandlöcher, müssen jedoch vom Mieter behoben werden.

Was zählt als Abnutzung?

Als nicht gewöhnliche Abnutzung werden Schäden angesehen, die über das übliche Maß hinausgehen, also große Flecken, Kratzer oder großflächige Abplatzungen in der Badewanne. Auch übermäßig viele Dübel in den Wänden oder Bohrlöcher zählen dazu, darüber hinaus auch Beschädigungen des Bodens durch Pfennigabsätze.

https://www.youtube.com/watch?v=63a_GjhLcFM

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