Was wird von der Krankenkasse nicht bezahlt?
Sie bezahlen, was wirtschaftlich, medizinisch notwendig und ausreichend ist. Was über das medizinisch Notwendige hinausgeht, bezahlen sie nicht. Damit gehören IGeL nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und werden im Grundsatz von keiner Krankenkasse erstattet.
Welcher Anwalt bei Klage gegen Krankenkasse?
Die Klage ist vor dem örtlich zuständigen Sozialgericht zu erheben. Im Sozialgerichtsverfahren herrscht kein Anwaltszwang. Auch hier ist es aber ratsam, sich von einem Rechtsanwalt, der auf das Sozialrecht, bestenfalls sogar auf das Krankenversicherungsrecht spezialisiert ist, vertreten zu lassen.
Wie kann ein Arzt seine Unterlagen zur Verfügung stellen?
Darüber hinaus ist ein Arzt verpflichtet, seine gesamten Unterlagen denjenigen Kollegen zur Verfügung zu stellen, die seinen Patienten in Zukunft behandeln. Dies kann entweder in Form der Originale oder als Kopien geschehen. Die Kosten für Kopien tragen die Patienten selbst. Können Ärzte die Verschreibung bestimmter Medikamente verweigern?
Wie verweigert ein Arzt seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
In solchen Fällen verweigert er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus rechtlichen Gründen. Schreibt ein Arzt seinen Patienten ohne nachvollziehbaren Grund krank, können ihn der Arbeitgeber und die Krankenversicherung des Patienten später auf Schadenersatz verklagen.
Was ist ein Behandlungsvertrag?
Ein Behandlungsvertrag bezeichnet einen Vertrag ohne Unterschrift, den Arzt und Patient abschließen und der durch einverständliches Handeln beider Seiten zustande kommt. Inhalt des Vertrages ist die Durchführung Ihrer medizinischen Behandlung. Diesem Vertrag schuldet niemand Erfolg.
Ist der Vertragsarzt berechtigt die Behandlung eines Versicherten abzulehnen?
Der Vertragsarzt ist berechtigt, die Behandlung eines Versicherten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, abzulehnen, wenn dieser nicht vor der Behandlung die elektronische Gesundheitskarte vorlegt. Dies gilt jedoch nur, wenn kein Notfall vorliegt. Bei akuter Behandlungsbedürftigkeit dürfen Ärzte Schmerzpatienten daher nicht ablehnen!