Welchen Aufenthaltstitel habe ich als Deutscher?
Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor: die: Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.
Was darf ich mit einer Niederlassungserlaubnis?
Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in den durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Was regelt das Aufenthaltsgesetz?
Das Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern aus Drittstaaten. Es dient damit der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.
Ist man mit Aufenthaltstitel deutscher Staatsbürger?
Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit unterfallen nicht dem Aufenthaltsrecht (§ 2 Abs. 1 AufenthG); sie sind deutschen Staatsangehörigen aufenthaltsrechtlich gleichgestellt.
Wo bekomme ich meinen Aufenthaltstitel?
Die Zuständigkeit im Inland richtet sich nach dem Wohnsitz bzw. dem beabsichtigten Wohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin. Dabei handelt es sich in der Regel um die Bezirkshauptmannschaft oder das zuständige Magistrat bei Statutarstädten (in Wien die MA 35).
Welche Vorteile hat die Niederlassungserlaubnis?
Vorteil: Uneingeschränkt in Deutschland arbeiten Eine Niederlassungserlaubnis berechtigt Sie außerdem zur Erwerbstätigkeit in Deutschland. Sie können demnach ganz einfach Ihren Job wechseln, ohne der Ausländerbehörde Bescheid geben zu müssen. Auch in dem Fall ist dann keine Meldung bei der Ausländerbehörde mehr nötig.
Was bedeutet Niederlassungserlaubnis im Aufenthaltstitel?
Die Niederlassungserlaubnis wird zum Zwecke der Verfestigung des Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet erteilt. Sie gilt unbefristet, auch wenn der für die Niederlassungserlaubnis verwendete elektronische Aufenthaltstitel eine technische Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren besitzt.
Wer braucht Aufenthaltstitel für Deutschland?
Wer benötigt einen Aufenthaltstitel?
- Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören (Drittstaatsangehörige) Wohnsitz im Ausland – Visum für einen Besuchsaufenthalt.
- Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger)
Was versteht man unter Aufenthaltstitel?
für Ausländer erforderliche Berechtigung für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet. Aufenthaltstitel werden erteilt als Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.