Wer darf Kinder behandeln?

Wer darf Kinder behandeln?

Sind die sorgeberechtigten Eltern unterschiedlicher Meinung über eine Behandlung des Kindes, darf der Arzt die Behandlung nicht vornehmen. Das ist erst möglich, wenn er das Einverständnis beider Elternteile hat. In diesem Fall muss der Arzt Überzeugungsarbeit zum Wohle des Kindes bei den Eltern leisten.

Sind Kinder einwilligungsfähig?

Eine Minderjährigere bzw. ein Minderjähriger kann somit einwilligungsfähig sein, bevor sie bzw. er volljährig ist. Das Entscheidungsrecht in Bezug auf medizinische Behandlungen wird dennoch bis zur Volljährigkeit den Sorgeberechtigten überlassen.

Welche Besonderheit gibt es bei der Behandlung von beschränkt geschäftsfähigen Personen?

Dies bedeutet, dass mit dem beschränkt geschäftsfähigen privatversicherten Patienten kein Behandlungsvertrag rechtswirksam abgeschlossenen werden kann, sondern sich dieser immer durch seine gesetzlichen Vertreter – in der Regel seine beiden oder im Ausnahmefall zumindest ein Elternteil – vertreten lassen muss.

Was kann der Elternteil mit seinem Kind bestimmen?

Grundsätzlich kann der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, also allein über Alltägliches bestimmen, auch wenn geteiltes Sorgerecht angeordnet ist. Gleiches gilt, wenn sich ein Elternteil mit seinem Kind im Urlaub befindet.

Wie kann der Elternteil die Lebensführung des Kindes bestimmen?

Allgemeine Bestimmungen über die Lebensführung des Kindes kann daher der Elternteil treffen, bei dem das Kind lebt bzw. sich aufhält – obwohl geteiltes Sorgerecht gilt. Grundsätzlich kann der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, also allein über Alltägliches bestimmen, auch wenn geteiltes Sorgerecht angeordnet ist.

Ist die Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff des Kindes wirksam?

Nur von einem Elternteil erklärte Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff des Kindes in Ausnahmefällen wirksam. Grundsätzlich dürfen Ärzte, wenn nur ein Elternteil mit dem Kind erscheint, darauf vertrauen, dass der andere Elternteil den erscheinenden Elternteil zur Abgabe einer für beide geltenden Einwilligung ermächtigt hat.

Warum hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil?

„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil“ (§ 1684 BGB). Das Umgangsrecht ist vor allem für denjenigen wichtig, bei dem das Kind nicht lebt. So wird sichergestellt, dass der Kontakt nicht abreißt und sich eine Beziehung zum anderen Elternteil entwickeln kann.

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