FAQ

Wie lange darf ich im Ausland bleiben?

Wie lange darf ich im Ausland bleiben?

Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, sich in jedem beliebigen EU-Land niederzulassen, um dort zu leben, zu studieren, eine Arbeit zu suchen oder sich zur Ruhe zu setzen. Sie können sich bis zu 3 Monate lang ohne Registrierung in einem anderen EU-Land aufhalten, müssen jedoch eventuell Ihre Anwesenheit melden.

Kann man als Spanier in Deutschland arbeiten?

Sie dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzen: eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU), eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder. der Schweiz.

Kann ich meine Rente im Ausland beziehen?

Grundsätzlich kann sich jeder eine in Deutschland erworbene gesetzliche Rente ins Ausland überweisen lassen. Wer vorübergehend, das heißt weniger als sechs Monate im Jahr, im Ausland verbringt, für den ändert sich steuerlich nichts.

Wie lange dauert ein Arbeitsvertrag in Spanien?

Wenn Sie für längere Zeit in Spanien arbeiten wollen, sollten Sie einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber schließen. Arbeitgeber können befristete Verträge von bis zu 9 Monaten anbieten. Generell hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine unbefristete Anstellung, nachdem der befristete Saisonvertrag abgelaufen ist.

Wie viele Ausländer gibt es in Spanien?

In Spanien leben über 5,8 Millionen Ausländer, was etwa zwölf Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. Die meisten Einwanderer stammen aus Rumänien, Nordafrika, Lateinamerika, dem Vereinigten Königreich und Deutschland.

Was benötigen EU-Bürger für einen Langzeiturlaub in Spanien?

Für einen Langzeiturlaub in Spanien benötigen EU-Bürger kein Visum. Der Personalausweis sollte nachhaltig gütig sein. Es wird vom auswertige Amt gewarnt, die Ausweise in einem Hotelsafe aufzubewahren oder an der Rezeption sicher zu hinterlegen.

Wie lange kann man in Spanien aufhalten?

Reisende aus Deutschland, der Schweiz und Österreich können sich bis zu drei Monate in Spanien aufhalten und ohne Probleme arbeiten. Bei Überschreitung dieser Frist ist eine Meldung beim Einwohnermeldeamt nötig.

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