Wann hat man keinen Anspruch auf Witwenrente?
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Ehepartner stirbt, hat der Verbliebene Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente. Jedoch muss das Paar nach neuem Recht dafür mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, nach altem Recht gilt eine solche Mindestzeit nicht. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.
Wann gibt es die große und wann die kleine Witwenrente?
Während die kleine Witwenrente 25 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen beträgt und nach neuem Recht zeitlich auf 24 Monate begrenzt ist, beträgt die große Witwenrente 55 Prozent (60 Prozent nach altem Recht) und wird zeitlich unbegrenzt geleistet.
Was bedeutet 5 Jahre Wartezeit bei Witwenrente?
Mit der großen Witwenrente nach alter Rechtslage erhalten Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dieser muss auch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also die Mindestversicherungszeit, erfüllt oder vorzeitig erfüllt haben oder Rentner gewesen sein.
Wann hat man Anspruch auf Witwenrente?
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.
Wo liegt die Einkommensgrenze für Witwenrente?
Allgemeiner Freibetrag für die Witwenrente Der allgemeine monatliche Freibetrag für die Witwenrente beträgt gemäß §97 SGB VI das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts. Mit anderen Worten ist nur das monatliche Einkommen anrechenbar, welches den 26,4fachen Wert des aktuellen Rentenwerts übersteigt.
Wer hat Anspruch auf große Witwenrente?
Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie 47 Jahre oder älter sind, erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist.
Wie schnell bekommt man Witwenrente?
Vergessen Sie nicht: Der Witwenrenten-Vorschuss wird zwar unverzüglich ausbezahlt, dafür dauert es mindestens acht Wochen, bis Sie den Witwenrenten-Bescheid in Händen halten.