Wie übermittelt der behandelnde Arzt die Patientendaten?
Der behandelnde Arzt übermittelt die Patientendaten daher nicht als Verantwortlicher, sondern – sofern ein Einverständnis der Patientin oder des Patienten mit der Laboruntersuchung anzunehmen ist – in seiner Funktion als Vertreter des Patienten. Es bedarf daher keines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 DSGVO.
Wie kann der behandelnde Arzt sich und die von ihm beauftragten Labore absichern?
Der behandelnde Arzt (Einsender) kann sich und auch die von ihm – im Namen des Patienten – beauftragten Labore in datenschutzrechtlicher Hinsicht absichern, in dem er den Empfehlungen der Datenschutzaufsicht folgend die Patienten über Folgendes informiert:
Ist der Ärztliche Leiter in einem medizinischen Versorgungszentrum tätig?
“Der ärztliche Leiter muss in dem medizinischen Versorgungszentrum selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt tätig sein; er ist in medizinischen Fragen weisungsfrei.“ (1) Der Vertragsarzt hat die vertragsärztliche Tätigkeit persönlich in freier Praxis auszuüben.
Was gehört zum Praxisalltag der medizinischen Laboruntersuchungen?
Medizinischen Laboruntersuchungen und rechtliche Herausforderungen beim Laborauftrag. Es gehört zum Praxisalltag, dass behandelnde Ärzte (sogenannte Einsender) Laborleistungen bei selbständige laboratoriumsmedizinischen Einrichtungen für ihre Patienten in Auftrag geben (Laborauftrag).
Was muss eine Patientenakte dokumentieren?
Eine Patientenakte muss den gesamten Kontakt zwischen Arzt und Patienten dokumentieren. Dazu zählen gemäß § 630g (BGB) “Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen”.
Wie lange braucht man eine Patientenakte?
Einige Menschen legen auch großen Wert darauf, ihren Gesundheitszustand selbst einschätzen zu können und die Gespräche mit dem Arzt nachträglich aufzuarbeiten und zu verstehen. Noch mindestens zehn Jahre nach einer Behandlung lässt sich eine Patientenakte anfordern. So schreibt es das Patientenrechtegesetz vor.