Warum darf sich ein Arzt damit nicht abfinden?
In Ausnahmefällen darf sich ein Arzt damit aber nicht abfinden. Und zwar dann, wenn das Unterlassen der Behandlung unweigerlich zum Tod des Patienten führen würde. In diesem Fall ist der behandelnde Arzt verpflichtet, erneut auf seinen Patienten zuzugehen und ihn von der Notwendigkeit der Behandlung zu überzeugen.
Warum ist ein Arzt zur Aufklärung verpflichtet?
Arzt ist zur Aufklärung verpflichtet. 23 Prozent der Befragten glauben, dass der Arzt seinem Patienten nicht immer die Wahrheit über dessen Krankheit sagen muss. Aber das ist falsch. „Ein Arzt muss den Patienten grundsätzlich aufklären“, betont Steldinger. Er darf eine Erkrankung nicht verschweigen – auch nicht, um den Patienten zu schonen.
Wie kann der Arzt Fingerspitzengefühl aufklären?
„Wie der Arzt den Patienten aufklärt, ist aber eine Frage des Fingerspitzengefühls“, sagt die Juristin. Wenn ein Patient sehr labil wirke, könne der Arzt die Diagnose auch vorsichtig mitteilen. Die Aufklärungspflicht gilt aber nur gegenüber dem Patienten.
Was schuldet der Arzt für seine Erkrankung?
Jeder Arzt schuldet eine sorgfältige, an den neuesten Erkenntnissen der Medizin ausgerichtete, persönliche Behandlung. Was das genau bedeutet, hängt vom Einzelfall ab. Folgende Tätigkeiten muss der Arzt vornehmen: Der Arzt erforscht die Vorgeschichte der Erkrankung. Der Arzt untersucht den Patienten.
Wann endet die ärztliche Behandlungspflicht?
Die ärztliche Behandlungspflicht endet, wenn Sie als Patient das möchten. In Ausnahmefällen darf sich ein Arzt damit aber nicht abfinden. Und zwar dann, wenn das Unterlassen der Behandlung unweigerlich zum Tod des Patienten führen würde.
Wie leitet der Arzt eine Diagnose ab?
Der Arzt leitet aus seinen Untersuchungsergebnissen eine Diagnose ab. Er ist verpflichtet, diese in jeder Phase der Behandlung zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 23.03.1989, abgedruckt in MedR 1989, Seite 251). Nach der Diagnose muss sich der Arzt für eine bestimmte Therapie entscheiden.