Wann ist ein Sozialplan zu erstellen?
Wann braucht man einen Sozialplan? Die Verhandlung eines Sozialplans kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber eine Restrukturierung plant, die mit Kündigungen verbunden sein wird, oder wenn ein Betrieb an einen anderen Ort verlegt werden soll.
Wann muss ein Interessenausgleich gemacht werden?
Interessenausgleich: Ab wieviel Mitarbeitern? Ein Arbeitgeber ist nur dann verpflichtet, mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu verhandeln, wenn er in seinem Unternehmen in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt.
Wie stellt man einen Sozialplan auf?
Ein Sozialplan ist gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die schriftliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern des Betriebs infolge einer vom Arbeitgeber geplanten Betriebsänderung entstehen.
Wie läuft ein Sozialplan ab?
Das Gesetz definiert den Sozialplan in § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG als „Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen“. Bei der sachgerechten Ausgestaltung eines Sozialplans sind diese Nachteile zu prognostizieren.
Was sieht ein Sozialplan vor?
Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Betriebsrat, in der ein Ausgleich oder wenigstens eine Minderung der wirtschaftlichen Nachteile beschlossen werden, die Mitarbeitern im Verlauf einer Betriebsänderung drohen.
Was wird bei einem Sozialplan berücksichtigt?
Die Kriterien umfassen die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.
Können Arbeitnehmer einen Interessenausgleich verlangen?
Rein rechtlich betrachtet ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Interessenausgleich zu vereinbaren. Führt er eine Betriebsänderung jedoch durch, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, können Arbeitnehmer unter Umständen einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben.
Was ist besser Sozialplan oder Interessenausgleich?
Beim Sozialplan geht es um den Ausgleich des Nachteils der durch Versetzung oder Kündigung Betroffenen. Während im Interessenausgleich versucht wird die Betriebsänderung abzuwenden oder „verträglicher“ (was auch immer das sein mag) zu gestalten, geht es im Sozialplan nur noch um Schadensausgleich für die Betroffenen.
Wer wird als erster gekündigt?
Das heißt, Mitarbeiter, die erst kurz im Unternehmen und noch relativ jung sind, keine unterhaltspflichtigen Kinder haben und auch nicht schwerbehindert sind, werden als erstes gekündigt. Ohne Berücksichtigung dieser sozialen Kriterien ist eine betriebsbedingte Kündigung, genau wie eine Änderungskündigung, unwirksam.
Wie hoch ist die Abfindung bei einem Sozialplan?
Die Berechnung der Abfindung ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiterin und ihrem Gehalt. Als Abfindung nach Sozialplan erhält sie ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Ab 6 Monaten wird auf ein ganzes Jahr aufgerundet.