Wie verwende ich die Wandhydranten am besten?

Wie verwende ich die Wandhydranten am besten?

Sie sollten dort installiert werden, wo sie leicht zugänglich und schnell erreichbar sind, z.B. in der Nähe von Fluchttüren und Treppenhäusern. Sie dürfen jedoch Fluchtwege nicht verengen und müssen selber gut zugänglich installiert sein, damit sich z.B. die Türen des Wandhydrantenschrankes um 180° öffnen lassen.

Wann brauche ich Wandhydranten?

Der Wandhydrant ist dazu gedacht Brände in der Entstehungsphase zu bekämpfen. Materieller Schaden und die Verletzung von Menschen kann damit minimiert werden. Demzufolge sollten Sie die Löschwasseranlagen in Ihrem Brandschutzkonzept miteinbeziehen. Bevorzugt wird der Wandhydrant an leicht zugänglichen Orten montiert.

Wie funktioniert ein Wandhydrant?

Alle Wandhydranten versorgen sich über eine Steigleitung mit Löschwasser. In den meisten Gebäuden sind Wandhydranten in kleinen roten Schränken oder Wand-Einlassungen untergebracht. Im Grunde folgen sie in der Platzierung ähnlichen Regeln wie Feuerlöscher – ergänzen diese aber mit einer sehr viel höheren Löschkraft.

Was trifft auf den Wandhydrant F zu?

In der Norm DIN 14 461, Teil 1, werden Wandhydranten seit der Ausgabe 2003-07 in die Typen „S“ und „F“ unterschieden. TYP „S“ beschränkt sich auf Wandhydranten „zur Selbsthilfe“. TYP „F“ beschreibt die Wandhydranten „zur Selbsthilfe und zum Einsatz der Feuerwehr“.

Wann ist eine trockene Steigleitung erforderlich?

Eine „trockene” Steigleitung dient ausschließlich der Löschwasserförderung durch die Feuerwehr, also nicht der Selbsthilfe. Sie ermöglicht der Feuerwehr die Ein- speisung und Entnahme von Löschwasser ohne zeitraubendes Verlegen von Schläuchen. Die Steigleitung „trocken” hat keine Verbindung zur Trinkwasserleitung.

Wer darf Wandhydranten prüfen?

Um die Funktionstüchtigkeit im Brandfall zu gewährleisten, müssen Wandhydranten regelmäßig überprüft werden. Weil dies eine verantwortungsvolle Aufgabe ist, dürfen die Prüfungen nur von einer Befähigten Person durchgeführt werden, das verlangt u. a. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

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