Was darf im Garten gebaut werden?
Ob man in seinem Garten bauen darf, hängt von dem Bereich ab, in dem sich der Garten befindet. Liegt er in einem Planbereich, gibt es einen klaren Bebauungsplan, der regelt, was gebaut werden darf und was nicht. Im Innenbereich von Ortschaften darf grundsätzlich gebaut werden, was sich optisch in die Umgebung einfügt.
Was ist im Garten genehmigungspflichtig?
Welche Gartenhäuser sind genehmigungspflichtig? Gartenhäuser sind in der Regel genehmigungspflichtig, wenn sie mehr als 10 Kubikmeter Rauminhalt haben, auf einem Fundament erbaut werden, eine Toilette besitzen, als Wohnraum genutzt werden oder außerhalb der Bebauungsgrenze stehen sollen.
Welches Gartenhaus ohne Baugenehmigung?
Verwendungszweck. Möchten Sie die Hütte lediglich als Abstellkammer für Geräte oder Gartenmöbel nutzen, kann das Häuschen in der Regel ohne Genehmigung errichtet werden. Gartenhäuser, die als zusätzlicher Wohnraum dienen und über eine Toilette oder Kochgelegenheit verfügen, sind genehmigungspflichtig.
Wann braucht man eine Baugenehmigung für eine Gartenhütte?
Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen Wird das Gartenhaus lediglich als Geräteschuppen verwendet, wird in der Regel keine Baugenehmigung benötigt. Bei einem Bau, der auch bewohnbar ist, da sich in ihm beispielsweise eine Toilette oder Kochgelegenheit befindet, ist die Hütte genehmigungspflichtig.
Was darf ich im Garten nicht anbauen?
Wer sich als Gärtner betätigt, darf nicht jedes Kraut im eigenen Garten anpflanzen bzw. anbauen. Der Anbau von Pflanzen, deren Inhaltsstoffe unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Das betrifft beispielsweise Schlafmohn, Azteken-Salbei oder auch THC-haltigen Hanf.
Wann braucht man eine Baugenehmigung?
Grundsätzlich benötigen Sie immer eine Baugenehmigung, es sei denn, für Ihr Vorhaben gilt eine gesetzliche Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen können eine Errichtung (Neubau), eine Änderung und eine Nutzungsänderung verfahrensfrei sein oder genehmigungsfrei gestellt sein.