Wer betreibt die ePA?
3.2 Wer bietet die ePA an und betreibt sie? Die ePA wird von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt und Ihnen als Versicherten angebo- ten.
Wer kann Krankenakte einsehen?
Egal, ob Ehepartner, Mutter, Sohn, Schwester, Freund oder gar Rechtsanwalt: Andere Personen haben kein Recht, Ihre Patientenakte einzusehen. Der Arzt darf ihnen den Einblick in die Akte nur gewähren, wenn Sie als Patient Ihre Einwilligung dazu geben.
Wer entwickelt elektronische Patientenakte?
CGM entwickelt elektronische Patientenakte nach gematik-Vorgaben – Zulassung beantragt. CGM LIFE mit der von CGM entwickelten gematik-ePA soll pünktlich im Januar 2021 zur Verfügung stehen. CompuGroup Medical (CGM) ist seit vielen Jahren im Bereich elektronischer Gesundheitsakten und eHealth-Angeboten aktiv.
Was ist eine ärztliche Patientenakte?
Ärztinnen und Arzte sind dazu verpflichtet, eine Patientenakte für jede Patientin und jeden Patienten zu führen. Die Patientenakte enthält alle wesentlichen ärztlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse. Ab 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen.
Was müssen in den Patientenakten dokumentiert werden?
In den Patientenakten müssen die Diagnosen und Verdachtsdiagnosen des Arztes, die Untersuchung und Therapie der Krankheit des Patienten, etwaige Zwischenfälle sowie Warnungen, die dem Patienten erteilt wurden, dokumentiert werden.
Wie können Ärzte ihre Patientenakten aufbewahren?
Gemäß § 10 Abs. 4 MBO-Ä müssen Ärzte, die ihre Praxis verkaufen oder aufgeben, sicherstellen, dass die Patientenakten ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Sie können Sie dafür in die Obhut eines anderen Arztes geben, der diese unter Verschluss zu verwahren hat und nur mit Einwilligung des Patienten einsehen oder weitergeben darf.
Was sind die wichtigsten Umstände in der Patientenakte?
Ärztinnen oder Ärzte sind dazu verpflichtet in der Patientenakte alle für die Behandlung wichtigen Umstände zu erfassen – zeitnah und vollständig. Dazu zählen unter anderem folgende Informationen: die Krankengeschichte (Anamnese): bekannte Beschwerden, die psychische Verfassung, soziale Belastungen, Krankheitsfälle in der Familie