Wie ist die Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung vorgesehen?
Um bundesweit eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Ausbildung zu ermöglichen, ist eine einheitliche Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz vorgesehen, an denen alle bisherigen Kostenträger auch weiterhin finanziell beteiligt sind.
Welche Kenntnisse und Fertigkeiten dienen der Pflegeschule?
Die in der Pflegeschule erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten dienen dem Zweck, den Auszubildenden bei der Umsetzung seiner Aufgaben in den Einrichtungen zu unterstützen.
Wie sind die Ausbildungskosten der Pflegeschulen geregelt?
Zu den Ausbildungskosten der Pflegeschulen gehören die Betriebskosten einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung. Die Bestimmungen des Pflegeberufegesetzes zur Refinanzierung der Ausbildungskosten werden in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung näher geregelt.
Ist die Zahl der Lehrkräfte in der Pflegeschule angemessen?
Die Zahl der Lehrkräfte muss im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze der Pflegeschule angemessen sein. § 9 Absatz 2 Pflegeberufegesetz regelt dies nur für die hauptberuflichen Lehrkräfte. An den Pflegeschulen soll mindestens eine hauptberufliche Vollzeitstelle für zwanzig Auszubildende vorhanden sein.
Wie steht die Pflegeschule in der praktischen Ausbildung zur Verfügung?
Die Pflegeschule stellt auch während der praktischen Ausbildung als Ansprechpartner für die Auszubildenden zur Verfügung. Über die von ihr zu gewährleistende Praxisbegleitung muss sie Kontakt zu den Auszubildenden halten. Die Pflegeschule ist Vermittler, falls Schwierigkeiten bei der Durchführung der praktischen Ausbildung entstehen.
Was sind die Grundlagen für die Akkreditierung in Deutschland?
Grundlagen sind dabei zum einen eine Verordnung der EU ( (EG) Nr. 765/2008) und das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG)). Hiernach ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) alleiniger Dienstleister für Akkreditierungen in Deutschland. Sie steht unter Aufsicht des Bundes und arbeitet nicht gewinnorientiert.
Wie sind die Bestimmungen des Pflegeberufegesetzes geregelt?
Die Bestimmungen des Pflegeberufegesetzes zur Refinanzierung der Ausbildungskosten werden in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung näher geregelt. Die Länder regeln in eigener Zuständigkeit die Umsetzung dieser Bestimmungen.