Habe ich bei eigener Kundigung Anspruch auf Abfindung?

Habe ich bei eigener Kündigung Anspruch auf Abfindung?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, mag Ihr Arbeitgeber Ihnen auch noch so übel mitgespielt haben. Wenn Sie eine Abfindung wollen, muss Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden wollen. Da er keinen Kündigungsgrund hat, kann er Ihnen aber nicht ohne weiteres kündigen.

Wann habe ich ein Recht auf Abfindung?

Die schlechte Nachricht vorweg: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Danach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und dem Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Entschädigungszahlung anbietet.

Kann ich mehr Abfindung verlangen?

Arbeitnehmer sollten Ihre Verhandlungsposition kennen und einschätzen können. Bestehen gute Chancen, dass das Gericht zu Ihren Gunsten entscheidet, können Sie auch bei den Verhandlungen um die Abfindung mehr verlangen.

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Kündigungsschutz?

Deshalb hängt die Höhe der Abfindung vor allem vom möglichen Ausgang des Kündigungsschutzprozesses ab. Für die Höhe von Abfindungen gibt es daher keine festen Regeln oder gar Formeln. Eine hohe Abfindung zahlt Ihr Arbeitgeber nur, wenn er Angst hat, vor Gericht zu verlieren.

Kann der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung führen?

Nennt der Arbeitgeber den betriebsbedingten Grund zusammen mit dem Hinweis auf eine Abfindung in der Kündigung, kann eine betriebsbedingte Kündigung zu einer Abfindung für den Arbeitnehmer führen. Damit der Anspruch allerdings besteht, muss der Arbeitnehmer die Frist zur Kündigungsschutzklage verstreichen lassen.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung mit einer Abfindung?

Für die betriebsbedingte Kündigung mit einer Abfindung müssen zudem dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen. Diese können auf innerbetrieblichen Ursachen wie einer Umstrukturierung oder außerbetrieblichen Ursachen wie einem Auftragsmangel basieren.

Was muss der Arbeitnehmer mit der Kündigung mitteilen?

Außerdem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit der Kündigung mitteilen, dass er einen Anspruch auf eine Abfindung hat, wenn er innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung keine Klage gegen diese erhebt. Die betriebsbedingte Kündigung mit Abfindung muss desweiteren schriftlich erfolgen, um rechtskräftig zu sein.

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