Was war der Arbeitsbeginn der Dienstmädchen?
Sowohl der Arbeitsbeginn als auch das Arbeitsende wurde allein von der Dienstherrschaft festgelegt. Ein Dienstmädchen arbeitete gewöhnlich von sechs Uhr morgens bis zehn Uhr abends. War Waschtag, begann ihre Arbeit häufig morgens um drei oder vier Uhr.
Was waren die Dienstmädchen des 19. Jahrhunderts?
Darin unterschieden sich Dienstmädchen von Mägden – weiblichen Dienstboten, die die „niedereren“ und körperlich härteren Arbeiten, typischerweise in landwirtschaftlichen Betrieben durchführten („Scheuermagd“, „Kuhmagd“). Das klassische Dienstmädchen des 19. Jahrhunderts war für jegliche Hausarbeit zuständig.
Wie viele Dienstboten gab es in der britischen Bevölkerung?
Von den vier Millionen erwerbstätigen britischen Frauen arbeiteten rund anderthalb Millionen als Dienstboten. Umgekehrt beschäftigten zwischen 1851 und 1871 von 100 britischen Haushalten je 35 einen Dienstboten und 25 hatten zwei. Einige der verbliebenen 40 Haushalte verfügten über mehr als zwei Dienstboten, der größte Teil jedoch keinen.
Was gehörte zu den Pflichten eines Dienstmädchens?
Das Bedienen der Herrschaften gehörte zu ihren wichtigsten Pflichten. Frauenarbeit war oft hart. Aufstehen in aller Frühe, Ofen anheizen, Wasser holen, denn fließendes Wasser war noch eine Seltenheit, die Mahlzeiten servieren, die Kinder ankleiden, beaufsichtigen, abholen, putzen und noch vieles mehr, gehörten zu den Pflichten eines Dienstmädchens.
Was gab es unter den Dienstmädchen in der Fabrik?
Einerseits hatte das Dienstmädchen so mehr Gesellschaft und war weniger isoliert in der Familie, andererseits gab es auch unter den Dienstboten eine Hierarchie und das Dienstmädchen war das unterste Glied. Anders als Fabrikarbeiter hatten Dienstboten keine geregelten Arbeitszeiten.
Was waren die Rechte und Pflichten für Dienstboten und Dienstherren?
Rechte und Pflichten: die Gesindeordnungen. Die Rechte und Pflichten für Dienstboten und Dienstherren regelten die Gesindeordnungen der einzelnen Länder. Kennzeichen jeder Gesindeordnung war die Asymmetrie des festgeschriebenen Arbeitsverhältnisses: viele Rechte für die Dienstherren, viele Pflichten für die Dienstboten.
Warum darf ein Dienstmädchen gekündigt werden?
Die bayerische Gesindeordnung zählt zum Beispiel folgende Gründe auf, warum einem Dienstmädchen gekündigt werden darf: „andauernde Krankheit, Untreue, Trunkenheit, ausgelassener Wandel, fortgesetzter Unfleiß, Ungehorsam, eigenmächtiges oder heimliches Entlaufen“.
Wie lange waren die Mädchen noch jung?
Die meisten Mädchen waren noch sehr jung, zwischen 15 und 20 Jahre alt. Wenn sie großes Glück hatten, konnte die neue Familie, bei der sie eine Anstellung fanden, als Ersatzfamilie dienen. Doch dies kam eher selten vor. Oft gab es Auseinandersetzungen mit der Hausfrau, die für das Dienstmädchen zuständig war.
Was waren die Auseinandersetzungen mit den Dienstboten?
Oft gab es Auseinandersetzungen mit der Hausfrau, die für das Dienstmädchen zuständig war. Der Hausherr hatte wenig mit den Dienstboten zu tun, diese sollten möglichst unsichtbar ihre Arbeiten verrichten. Man nahm sie nicht als Menschen wahr, die Gefühle und Bedürfnisse hatten.
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