Welche Bedeutung hat das Ermessen im Verwaltungsrecht?
Das Ermessen hat im Verwaltungsrechtrecht große Bedeutung. Ermessen ist ein Aspekt auf der Rechtsfolgenseite einer Behörden-Entscheidung, es betrifft also die Frage, ob eine Behörde bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen eine bestimmte Entscheidung treffen muss oder kann.
Was ist eine Ermessensunterschreitung?
Ermessensunterschreitung ), sie eine Entscheidung trifft, die durch die Ermächtigungsnorm nicht gedeckt ist (sog. Ermessensüberschreitung) oder sie den Zweck der Ermessensnorm missachtet, den Sachverhalt unzureichend aufklärt, gegen höherrangiges Recht verstösst (sog.
Ist eine Ermessensüberschreitung zulässig?
Eine Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn die Verwaltung eine vom Gesetz nicht vorgesehene Rechtsfolge wählt, die Rechtsfolge also entweder generell oder lediglich im konkreten Einzelfall unzulässig ist. 3. Ermessensfehlgebrauch
Ist die gesetzliche Einräumung von Ermessen verfassungsrechtlich zulässig?
Dass die gesetzliche Einräumung von Ermessen verfassungsrechtlich zulässig ist, ist allgemein anerkannt. So erklärte zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil, dass die Ermessensfreiheit der Verwaltungsbehörden „ein legitimer Bestandteil der Rechtsordnung und verfassungsmäßigen Ordnung“ sei.
Warum hat eine Behörde das Ermessen?
Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Strukturell ist das Ermessen damit der Gegenbegriff zur gebundenen Entscheidung, bei der eine ganz bestimmte Rechtsfolge angeordnet wird und…
Welche Arten des Ermessens gibt es?
Grundsätzlich ist zwischen zwei Arten des Ermessens zu unterscheiden: Auswahlermessen: Hier kann die Behörde zwischen einer Auswahl von gesetzlich zugelassenen Rechtsfolgen wählen. Entschließungsermessen: Hier kann die Behörde entscheiden, ob sie gesetzliche Rechtsfolgen durchsetzt oder nicht.
Was ist der Begriff „Ermessen“ in unserem Wörterbuch?
Einträge aus unserem Wörterbuch, in denen „Ermessen“ vorkommt: man: …IPA: [man] Wortbedeutung/Definition: 1) die Leute (im Sinne von: die Öffentlichkeit) 2) gedachte Person, die nach eigenem Ermessen richtig handelt (meist bezogen auf gesellschaftliche Umgangsformen) 3) irgendjemand, irgendetwas (im Sinne einer bestimmten Person…