Ist eine Heirat in Las Vegas in Deutschland gültig?
In Las Vegas können Sie sowohl standesamtlich als auch religiös in einer „wedding chapel“, einer Hochzeitskapelle, heiraten. Beide Formen der Eheschließung gelten nach dem Recht von Nevada als gültige Heirat. Wenn Sie das Ortsrecht in Nevada einhalten, wird Ihre Ehe von den deutschen Behörden akzeptiert.
Wie viele Leute heiraten in Las Vegas?
Fast 100.000 Paare heiraten jedes Jahr in Las Vegas, darunter ca. 2.000 Paare aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Nachfolgend eine detaillierte Anleitung für die Hochzeit in Las Vegas und die Anerkennung zu Hause.
Was müsst ihr für eine Hochzeit in Las Vegas beantragen?
Entscheidet ihr euch für eine Hochzeit in Las Vegas, müsst ihr zunächst eine sogenannte Marriage License, eine Heiratserlaubnis, im Marriage Bureau beantragen. Ob ihr persönlich dort erscheint oder die Lizenz im Internet beantragt, ist euch dabei selbst überlassen. Wichtig: Die Lizenz müsst ihr nüchtern beantragen.
Wie muss man heiraten in Las Vegas?
Wer heiraten möchte, muss ein paar Kriterien erfüllen, auch in Las Vegas: Beide Parteien müssen mindestens 18 Jahre alt, bis zu einem gewissen Grad nicht verwandt und aktuell nicht anderweitig verheiratet sein. Sind diese Kriterien erfüllt, kann man die Marriage License beantragen. Nötiges Dokument für die Erlaubnis ist der Reisepass.
Ist eine Ehe in Las Vegas zulässig?
In Las Vegas sind auch gleichgeschlechtliche Ehen möglich. Sie werden dann jedoch in Deutschland als Lebenspartnerschaft eingetragen und nicht als Ehe. Hochzeiten zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades sind in Las Vegas – anders als in Deutschland – übrigens nicht zulässig. Für die Hochzeit ist zudem ein Trauzeuge vorgeschrieben.
Kann man ganz ohne Freunde heiraten?
Möchte man ganz ohne Freunde und Verwandte heiraten, kann man spontan in Vegas jemand aufgabeln, der die Rolle übernimmt. Oft wird ein Trauzeuge auch von der Kapelle gestellt. Sollte man schon vor Erreichen des 19. Lebensjahres heiraten wollen, bedarf es einer Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes.