Hat der Bauherr den Mangel im Bauunternehmen gemeldet?
Im Streitfall: Beweisverfahren anstreben und mit der Mängelrüge vor Gericht. Hat der Bauherr den Mangel dem Bauunternehmen gemeldet und ist auch die Nachfrist verstrichen, kommt er üblicherweise nicht mehr um eine juristische Auseinandersetzung herum. Deswegen sollten sich Bauherren spätestens jetzt Rechtsberatung holen.
Was sind die geregelten Sonderbauten?
Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Hochhaus am Kurfürstendamm in Berlin). Für die meisten Typen von Sonderbauten existieren Muster-Verordnungen, die in den Bundesländern unterschiedlich sein können: Dann spricht man von geregelten Sonderbauten.
Welche DIN-Normen gelten für Bauarbeiten?
Hierzu gehören die DIN 18299 (bzw. ATV DIN 18299) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art als allgemeine Norm sowie eine Vielzahl spezieller Regelungen für einzelne Gewerke. Eine Übersicht über die Normen findet man in der Liste der DIN-Normen.
Was schuldet der Bauunternehmer bei der Errichtung eines Bauwerks?
Insbesondere dann, wenn der Architekt oder Bauingenieur nicht über entsprechende Qualifikationen verfügt. Hierzu gehören: Bei der Errichtung eines Bauwerks schuldet der Bauunternehmer die mangelfreie Herstellung des von ihm versprochenen Werks, respektive der beauftragten Bauleistungen für das Gebäude.
Wie muss man bei der Bauabnahme Hinschauen?
Spätestens bei der Bauabnahme muss er ganz genau hinschauen. Denn fällt ein Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt auf, muss er beweisen, dass das Bauunternehmen dafür verantwortlich ist und nicht etwa er selbst. Zur Absicherung lohnt es sich oft, einen unabhängigen Sachverständigen als Baubegleiter zu engagieren.
Wie genau sollten Bauherren dabei vorgehen?
Wie genau Bauherren dabei vorgehen sollten, regeln die Paragraphen 634 und 635 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gebäudehülle: Beim Blower-Door-Test wird häufig mangelnde Luftdichtigkeit festgestellt. Foto: Bauherren-Schutzbund e.V. Foto: Bauherren-Schutzbund e.V.