FAQ

Wie heissen alle Artikel?

Wie heißen alle Artikel?

Sie gelten als Nomensignal. Am Artikel erkennt man das Genus (Geschlecht), den Numerus (Anzahl) und den Kasus (Fall) des Nomens. Er gibt also Auskunft darüber, welche grammatikalischen Eigenschaften das Nomen aufweist. Man unterscheidet den bestimmten Artikel (der, die, das) und den unbestimmten Artikel (ein, eine).

Was ist der Unterschied zwischen einem bestimmten und unbestimmten Artikel?

Unterschied bestimmter und unbestimmter Artikel Die Antwort: Man verwendet die unbestimmten Artikel wenn man noch nichts genaueres über die Person oder Sache in Erfahrung gebracht hat. Den bestimmten Artikel setzt man ein wenn schon Informationen vorliegen.

Was ist ein bestimmter Artikel?

Bestimmter Artikel. Bestimmte Artikel sind der (maskulin), die (feminin/Plural) und das (neutral). Wir verwenden den bestimmten Artikel: wenn wir von etwas Bestimmtem sprechen Beispiel: Lena ist die Freundin von Franz. wenn wir etwas bereits erwähnt haben oder es als bekannt voraussetzen Beispiel: Das Eis schmeckt ihr sehr gut.

Welche Artikel gibt es in der deutschen Sprache?

Deutsche Artikel – die wichtigsten Informationen auf einem Blick. In der deutschen Sprache gibt es: bestimmte Artikel (der, die, das), unbestimmte Artikel (ein, eine), Negation “kein” und Nullartikel (kein Artikel wird benutzt) Der unbestimmte Artikel kommt nur im Singular vor. Der Artikel verrät Dir das grammatische Geschlecht,

Was sind die so genannten Artikel?

Der, die, das – das sind so genannten bestimmte Artikel. Manchmal wirst du aber statt so einen bestimmten Artikel , einen unbestimmten Artikel sehen. Es gibt nur zwei unbestimmte Artikel – „ein“ (der steht manchmal statt „der“ und „das) und „eine“ (der steht manchmal an der Stelle von „die“) :

Was ist ein Artikel in der Zeitung?

ein Artikel in der Zeitung, im Lexikon. wissenschaftliche Artikel. einen Artikel über Ameisen lesen, schreiben. [mit einer Nummer gekennzeichneter] Abschnitt in einem Gesetz, Vertrag o. Ä. Abkürzung. Art. Beispiel. nach Artikel 4 des Grundgesetzes. Glaubenssatz; Abschnitt eines Bekenntnisses oder Manifestes, These.

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