Wie kann der Besitz von Haustieren verboten werden?

Wie kann der Besitz von Haustieren verboten werden?

Auch die artgerechte Haltung der Tiere muss stets mitbedacht werden. Grundsätzlich kann der Besitz von Haustieren in einer Eigentumswohnanlage nicht generell verboten werden. Nur durch eine einstimmige Vereinbarung aller Eigentümer kann ein generelles Verbot ausgesprochen werden.

Welche Haustiere sind in der Wohnung erlaubt?

Hierzu zählen allerdings die gängigen Haustiere, wie Katzen oder Hunde. Kleintiere sind ja ohnehin immer in der Wohnung erlaubt. Wer als Mieter eine Katze oder Hund halten möchte, braucht dennoch die Zustimmung des Eigentümers. Hat der Vermieter sachliche Gründe gegen die Haustierhaltung in der Wohnung, muss sich der Mieter wohl oder übel damit

Was dürfen Haustiere gehalten werden?

Wenn ein Mietvertrag die Klausel enthält, dass Haustiere gehalten werden dürfen, dann sind eine oder zwei Katzen, ein großer oder zwei kleine Hunde gemeint. Wer allgemein gefährliche oder exotische Tiere halten will, muss dies mit dem Vermieter absprechen!

Wie viele Haustiere leben in Deutschland?

Rund 34 Millionen Haustiere leben bei uns im Lande. Laut „Statista“ belegt Deutschland damit im europäischen Vergleich den zweiten Platz hinter Russland (Stand: 2017). Katzen und Hunde sind Schätzungen des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) zufolge nach wie vor die beliebtesten Haustiere der Deutschen.

Welche Möglichkeiten gibt es für eine Haustierbestattung?

Alternative Möglichkeiten für eine Haustierbestattung: Mittlerweile werden für die geliebten Haustiere gleiche Bestattungsarten wie für Menschen angeboten. So sind zum Beispiel Naturbestattungen oder ein Begräbnis im Friedwald möglich.

Wie entscheidet sich der Mieter für ein Haustier?

Katze oder Hund, Kaninchen oder Mini-Schwein: Wenn der Mieter sich für ein Haustier entscheidet, steht er unmittelbar vor der Frage, ob er es in der Wohnung halten darf.

Warum müssen Haustiere gehalten werden?

Haustiere müssen generell so gehalten werden, dass die Nachbarn nicht wesentlich gestört werden. Zu Tierlärm gibt es bereits viele Gerichtsurteile. Neben Auseinandersetzungen wegen Hundegebell sorgen auch andere Lärmbelästigungen durch andere Haustiere (z.B. Papageiengenrufe, Dauermiauen von Katzen oder Hahnenkrähen) für Unmut unter Nachbarn.

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