Kann man die Kaution auch in Raten zahlen?
Auch wenn in der Praxis häufig anders verfahren wird: Das Datum an dem der Mietvertrag unterschrieben wird, oder der Termin des Einzugs sind für die Zahlung der Mietkaution nicht von Belang. Sondern: Der Vermieter darf die Kaution das erste Mal ab dem „Datum“ verlangen, an dem der Mietvertrag beginnt. Kann man die Mietkaution auch in Raten zahlen?
Ist die Kaution in bar zu bezahlen?
Jedoch: Das Gesetz erlaubt dem Mieter die Zahlung in drei monatlichen Raten, wenn die Mietkaution in bar geleistet wird. § 551 Abs. 2 BGB sagt sinngemäß: Ist die Kaution in bar zu bezahlen, ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Ist die Übergabe einer Kaution zwingend vorgesehen?
Im Gesetz ist die Übergabe einer Kaution nicht zwingend vorgesehen. Eine solche muss vertraglich vereinbart werden. Auch die Aufstockung einer Kaution müsste vertraglich vereinbart sein, ansonsten ist sie nicht verpflichtend. Bei der Verlängerung eines befristeten Mietvertrages könnte auch eine neue Vereinbarung über die Kaution getroffen werden.
Wie muss die Kaution vom Vermieter geleistet werden?
Ebenso wie die Kaution vom Mieter nur geleistet werden muss, wenn die Vertragsparteien dies vereinbart haben, kommt es auch für die Art und Weise der Kautionsleistung darauf an, was Vermieter und Mieter vereinbart haben. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Sicherheitsleistung.
Was ist der wichtigste Zeitpunkt für eine Kaution?
Das Wichtigste auf einen Blick Zeitpunkt: Die Kaution wird exakt zu Beginn des Mietvertrags fällig. Die Zahlung kann als Einmalbetrag erfolgen. Zahlung: Die Mietkaution kann in bar gezahlt werden. Der Mieter kann auch selbst ein Sparkonto eröffnen, und dem Vermieter übergeben.
Wann wird die Kaution fällig?
Zeitpunkt: Die Kaution wird exakt zu Beginn des Mietvertrags fällig. Die Zahlung kann als Einmalbetrag erfolgen. Das Gesetz erlaubt Mietern jedoch, das Geld in drei monatlichen Raten zu zahlen.
Wann sollten Mieter die Kaution quittieren lassen?
Mieter sollten sich die Zahlung der Kaution quittieren lassen bzw. den entsprechenden Bankbeleg sorgfältig aufbewahren. Spätestens nach Ende des Mietverhältnisses, wenn Mieter die Rückzahlung der Mietkaution fordern, müssen sie nachweisen, dass sie die Kaution tatsächlich gezahlt haben, warnt der Deutsche Mieterbund.