Was ist der Zweck einer Haftstrafe für Jugendliche?
Sinn und Zweck des Jugendstrafrechts. Das Ziel einer Haftstrafe für Jugendliche ist es, dass der Täter für seine begangene Straftat auch bestraft wird. Er soll durch die auferlegte Haftstrafe das Unrecht seiner Tat erkennen und zur Rechenschaft gezogen werden. Die Erziehungsaufgabe des Staates spielt in diesem Zusammenhang auch eine wichtige Rolle.
Was ist der Jugendschutz für junge Menschen?
Der Jugendschutz oder auch Kinderschutz dient dem Zweck, junge Menschen vor schädlichen Einflüssen zu beschützen. Diese Einflüsse können beispielsweise aus unangebrachten Filmen oder Spielen, aber auch aus dem Konsum von Alkohol oder Zigaretten oder dem Aufenthalt in Gaststätten bestehen.
Welche Fachleute sind bei einem Jugendgericht einbezogen?
Jugendgerichtshilfe: Fachleute – etwa Sozialpädagogen – des Jugendamts oder von Trägern wie der Arbeiterwohlfahrt müssen bei einem Jugendverfahren einbezogen werden. Sie sprechen vor der Verhandlung mit den Angeklagten und sind in der Verhandlung dabei.
Was versteht man unter einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung?
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung. Unter einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung versteht man eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Oft werden derartige Einrichtungen auch als Jugendhaus, Jugendzentrum ( JZ, JUZ, JUZE ), Jugendcafé, Jugendtreff, Jugendklub, Jugendfreizeitstätte, Jugendfreizeitheim ( JFH ),…
Wann wurde das neue Jugendgerichtsgesetz verabschiedet?
August 1953 wurde auch in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Jugendgerichtsgesetz verabschiedet und trat am 1. Oktober 1953 in Kraft. Die Strafmündigkeit wurde auf 14 Jahre angehoben (§ 1 Abs. 3 JGG). Der persönliche Anwendungsbereich unterschied zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden.
Ist die Anordnung und der Vollzug der Jugendstrafe geboten?
Die Anordnung und der Vollzug des Jugendarrestes kommen immer dann in Betracht, wenn einerseits die Anordnung von Erziehungsmaßregeln nicht (mehr) ausreichend ist und andererseits eine Jugendstrafe (noch) nicht geboten erscheint. Die härteste Sanktion stellt jedoch die Jugendstrafe dar.
Wann trat das neues Jugendgerichtsgesetz in Kraft?
Am 4. August 1953 wurde auch in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Jugendgerichtsgesetz verabschiedet und trat am 1. Oktober 1953 in Kraft.
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