Wie begrenzt sich die Rückzahlung auf den Lohnkostenzuschuss?
Die Höhe der Rückzahlung begrenzt sich auf die Hälfte des gezahlten Förderbetrags oder maximal die Summe der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Leistung (vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses). So machen Sie den Lohnkostenzuschuss revisionssicher
Was ist die Zuverdienstgrenze der Studienbeihilfe?
Folgende Punkte solltest du beachten: Die Zuverdienstgrenze beträgt 10.000 Euro jährlich, welche sich um 3.000 Euro pro Kind erhöht, für das du unterhaltspflichtig bist. Die Studienbeihilfe verringert sich nur, wenn die Zuverdienstgrenze während des Bewilligungszeitraums überschritten wird.
Wie können Studierende die Überbrückungshilfe beantragen?
Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind und die ihren Hauptwohnsitz sowie gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Alle nachfolgenden Informationen sind nach bestem Wissen erstellt.
Ist die gesetzliche Studienzeit für den zweiten Studienabschnitt überschritten?
Bei Diplomstudien, die aus zwei Studienabschnitten bestehen, gilt: Die gesetzliche Studienzeit für den zweiten Studienabschnitt darf um nicht mehr als zwei Semester überschritten werden.*
Kann die Arbeitsagentur die Rückzahlung von Lohnkosten fordern?
Ja, unter bestimmten Umständen kann die Arbeitsagentur die Rückzahlung von Lohnkostenzuschüssen fordern. Diese Situation lässt sich aber vermeiden – wenn Sie die Stolperfallen kennen.
Was ist die Höhe der Lohnkostenzuschüsse?
Die Höhe der Rückzahlung begrenzt sich auf die Hälfte des gezahlten Förderbetrags oder maximal die Summe der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Leistung (vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Lohnkostenzuschüsse sind Subventionen, die vorausschauend beantragt und eingesetzt werden müssen.
Was ist eine Rückzahlungspflicht?
Eine Rückzahlungspflicht besteht nur, wenn die Bewilligung der Leistungen aufgrund falscher Tatsachen erfolgte. Wer also falsche Angaben im Antrag gemacht hat oder eine zu hohe Auszahlung erhalten hat, muss die erhaltenen Beiträge ganz oder teilweise zurückzahlen.