Was gehört zur Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind.
Wie steil darf eine behindertengerechte Rampe sein?
Eine Rampe ist eine Anlage zur stufenlosen Überwindung von Höhenunterschieden. Ihre Neigung sollte 3,5° bzw. 6% nicht überschreiten, um für alle eine gute Nutzbarkeit zu gewährleisten. Im öffentlichen Bereich sind sie gemäß DIN 18040 Barrierefreies Bauen ohnehin mit maximal 6% und ohne Quergefälle auszuführen.
Wann dürfen sich Bewegungsflächen überschneiden?
Dazu müssen die notwendigen Abstände eingehalten werden. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern, sie dürfen jedoch nicht, beispielsweise durch Mauervorsprünge, Rohrleitungen, abgestellte Fahrzeuge, Heizkörper oder Handläufe, in ihrer Funktion eingeschränkt werden.
Was bedeutet Barrierefreiheit einfach erklärt?
Barrierefrei für alle Wenn etwas barrierefrei ist, heißt das, es ist leicht und einfach für alle Menschen zugänglich. Dazu gehören Menschen mit Beeinträchtigungen, zum Beispiel Personen, die im Rollstuhl sitzen oder nicht sehen können. Aber auch Menschen mit Kleinkindern, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind.
Was versteht man unter barrierefreies Bauen?
Barrierefreies Bauen – vollständig barrierefreies Planen und Bauen – bedeutet, Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte so zu planen und zu bauen, dass sie barrierefrei sind, also von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können.
Wie steil darf eine Tiefgaragenrampe sein?
(1) Rampen von Mittel- und Großgaragen dürfen nicht mehr als 15 vom Hundert geneigt sein. Die Breite der Fahrbahnen auf diesen Rampen muß mindestens 2,75 m, in gewendelten Rampenbereichen mindestens 3,50 m betragen. Gewendelte Rampenteile müssen eine Querneigung von mindestens 3 vom Hundert haben.
Was ist DIN 18040 2?
Teil 2: Wohnungen Ausgabe: 2011-09. DIN 18040-2 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. – barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.