Kann der Arbeitgeber nachträglich eine Samstagsarbeit einführen?
Es kommt vor, dass der Arbeitgeber nachträglich im Betrieb eine Samstagsarbeit einführt. Dies kann er tun, wenn in den bereits geschlossenen Arbeitsverträgen die Samstagsarbeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde oder die Arbeitszeit ausdrücklich auf Montag bis Freitag beschränkt wurde.
Wann darf man am Samstag gearbeitet werden?
Am Samstag darf nicht gearbeitet werden. Diese Regelung ist jedoch äußerst selten in Arbeitsverträgen vorzufinden. Häufiger ist im Arbeitsvertrag die Regelung zu finden, dass die Arbeit grundsätzlich von Montag bis Freitag zu erbringen ist.
Ist die Samstagsarbeit gesetzlich zulässig?
Samstagsarbeit grundsätzlich gesetzlich zulässig. Grundsätzlich darf samstags gearbeitet werden. Aus § 10 Arbeitszeitgesetz ergibt sich, dass alle Wochentage außer Sonntage und Feiertage Werktage sind. Somit ist auch der Samstag ein Werktag. Und an Werktagen darf acht Stunden, ausnahmsweise auch zehn Stunden gearbeitet werden.
Was droht bei wiederholter Ablehnung der Samstagsarbeit?
Bei wiederholter Ablehnung der Samstagsarbeit droht sogar die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich darf samstags gearbeitet werden. Aus § 10 Arbeitszeitgesetz ergibt sich, dass alle Wochentage außer Sonntage und Feiertage Werktage sind.
Wie lange darf die Arbeitszeit von anderen Arbeitnehmern betragen?
Sind keine anderen Arbeitnehmer vorhanden, darf ihre Arbeitszeit die ortsübliche Arbeitszeit nicht überschreiten und nicht mehr als neun Stunden betragen. An die Arbeitszeit sind Überzeitarbeit und obligatorischer Unterricht während der Arbeitszeit anzurechnen (ArG 31 Abs. 1).
Warum dürfen Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen nicht arbeiten?
Arbeitnehmer dürfen an gesetzlichen Feiertagen nicht arbeiten. Davon lässt das Arbeitszeitgesetz jedoch viele Ausnahmen zu. Arbeitgeber müssen laut Gesetz keine Feiertagszuschläge zahlen. Sie können sich aber aus Vereinbarungen mit Arbeitnehmern ergeben.