Wie konnte der Gegenstand formuliert werden?

Wie könnte der Gegenstand formuliert werden?

Der Gegenstand könnte z.B. wie folgt formuliert werden: „Die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Gesellschaften, die sich mit der Vermittlung von Immobilien befassen.“

Ist die Zugriffsmöglichkeit auf E-Mail-Postfächern erlaubt?

Die Zugriffsmöglichkeit auf E-Mail-Postfächern richtet sich daher nach (arbeitnehmer-)datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Eines der wichtigsten Credos im Datenschutzrecht ist der Grundsatz, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann erlaubt ist, wenn eine Erlaubnisnorm greift.

Wie kann sich aus dem Unternehmensgegenstand die Gesellschaft vertreten?

Da sich aus dem Unternehmensgegenstand auch ableitet, in welchen Bereichen z. B. die Geschäftsführung einer GmbH die Gesellschaft vertreten darf (vgl. § 37 Absatz 1 GmbHG) sollte auf die genaue Formulierung des Unternehmensgegenstandes besondere Sorgfalt gelegt werden.

Ist der Zugriff auf E-mailfächer personenbezogen?

Grundsätzlich ist jeder Zugriff auf E-Mailpostfächer eine Verarbeitung personenbezogener Daten. An dieser Stelle kommt es noch nicht darauf an, ob es sich um personenbezogene Daten von Arbeitnehmern oder von Geschäftsführern handelt.

Wie wird der Unternehmensgegenstand beschrieben?

Der Unternehmensgegenstand wird oft zu pauschal mit „Handel mit Waren aller Art“ beschrieben. Durch Hinzufügen von Warengruppen oder der Aufzählung der konkret angebotenen Waren wird der Gegenstand aussagekräftig beschrieben. Der Gegenstand könnte z.B. wie folgt formuliert werden: „Der Handel mit Bekleidungstextilien und Schmuck.“

Was ist der Gegenstand für die Verwaltung von eigenem Vermögen?

Der Gegenstand könnte z.B. wie folgt formuliert werden: „Die Verwaltung von eigenem Vermögen“. Wer als Dienstleistung für Dritte Beteiligungen an anderen Gesellschaften halten und verwalten will, bedarf mitunter der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 KWG (vgl. unter Finanzdienstleistungen).

Was ist die Formulierung des Unternehmensgegenstandes?

Bei der Formulierung des Unternehmensgegenstandes muss daher darauf geachtet werden, dass Bezeichnungen, die auf eine handwerkliche Betätigung hindeuten, nur dann verwendet werden dürfen, wenn die entsprechenden handwerksrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Weitere Informationen zur Abgrenzung Handwerk – Dienstleistung finden Sie hier.

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