FAQ

Was ist eine Errungenschaft?

Was ist eine Errungenschaft?

Er•rụn•gen•schaft. 1. geschr; etwas Neues, das einen großen Fortschritt od. 2. eine neue/jemandes neu(e)ste Errungenschaft gespr hum; etwas, das sich jemand gerade gekauft hat od. jemand, den man gerade als Partner od.

Was ist eine Errungenschaftsbeteiligung?

Bei den in die Errungenschaftsbeteiligung eingebrachten oder unentgeltlich erworbenen Gegenständen (Art. 198 Ziff. 2 ZGB) handelt es sich um Vermögenswerte, die entweder bereits vor dem Güterstand im Eigentum eines Ehegatten waren oder die ihm ohne Gegenleistung zugefallen sind (bspw. durch Schenkung, Erbschaft oder Vermächtnis ).

Welche Leistungen gehören zur Errungenschaft?

Demnach gehören zur Errungenschaft: 1 der Arbeitserwerb 2 Pensions- und Sozialleistungen 3 Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit 4 Erträge des Eigengutes 5 Ersatzanschaffungen fürs Errungenschaftsvermögen.

Welche Vermögenswerte gehören zur Errungenschaft?

Diese besagt, dass grundsätzlich alle während der Dauer der Errungenschaftsbeteiligung durch einen Ehegatten entgeltlich erworbenen Vermögenswerte seiner Errungenschaft zuzuordnen sind. Im zweiten Absatz wird dieses Postulat konkretisiert. Demnach gehören zur Errungenschaft: Ersatzanschaffungen fürs Errungenschaftsvermögen.

Errungenschaft bilden alle Vermögenswerte, welche die Ehegatten während der Ehe entgeltlich erwerben. Die Errungenschaft ist, ohne anderslautende Vereinbarung in einem Ehevertrag, bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung hälftig zu teilen. Zur Errungenschaft gehören (ZGB 197): alle entgeltlich erworbenen Vermögenswerte.

Zur Errungenschaft gehören (ZGB 197): alle entgeltlich erworbenen Vermögenswerte der Arbeitserwerb Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und Sozialfürsorgeleistungen (AHV, BVG, etc.) Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit (Erwerbsersatz) Erträge des Eigengutes (z. B. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen)

Zur Errungenschaft gehören (ZGB 197): Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und Sozialfürsorgeleistungen (AHV, BVG, etc.) Ersatzbeschaffungen für Errungenschaft (sog. Surrogate) Alle diese Leistungen müssen während der Ehe erworben worden sein.

Was ist die Besonderheit der Errungenschaftsbeteiligung?

Die Besonderheit der Errungenschaftsbeteiligung zeigt sich erst bei der Auflösung, denn hier erfolgt ein wertmässiger Ausgleich der Errungenschaft, die jeder Ehegatte während der Ehe erworben hat. Das Gesetz unterteilt deshalb das eheliche Vermögen in die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten.

Was steht von der Errungenschaft nach Abzug der Schulden zu?

Was von der Errungenschaft nach Abzug der Schulden verbleibt, bildet den Vorschlag. Jedem Ehegatten steht gemäss Art. 215 Abs. 1 ZGB die Hälfte des Vorschlages des anderen zu. An einem Rückschlag muss sich der andere Ehegatte aber nicht beteiligen (Art. 210 ZGB).

Welche Erträge gehören zur Errungenschaft des Ehepartners?

Erträge aus Eigengut fallen jedoch in die Errungenschaft des betreffenden Ehepartners. Zur Errungenschaft gehört insbesondere der Arbeitserwerb jedes Ehegatten und die Leistungen von Personal- und Sozialfürsorgeeinrichtungen und Sozialversicherungen (AHV, IV, UV, ALV, Pension, etc.).

Welche Vermögensmassen gibt es bei der Errungenschaftsbeteiligung?

Bei der Errungenschaftsbeteiligung gibt es vier Vermögensmassen: Eigengut Partner/in 1. Eigengut Partner/in 2. Errungenschaft Partner/in 1. Errungenschaft Partner/in 2. Die einzelnen Vermögensmassen werden nachfolgende erklärt.

Was gilt bei der Errungenschaftsbeteiligung?

Die Errungenschaftsbeteiligung gilt immer dann, wenn nicht durch Ehevertrag ein anderer Güterstand vereinbart wurde. Bei der Errungenschaftsbeteiligung setzt sich das Vermögen der Ehegatten aus vier Gütermassen zusammen: Eigengut des Ehemannes. Eigengut der Ehefrau. Errungenschaft des Ehemannes.

Ist der Erbfall in Deutschland abspielbar?

Der Umstand, dass Sie als Erbe im Ausland wohnen, ändert nichts daran, dass sich der Erbfall in Deutschland abspielt und deshalb deutsches Recht, insbesondere deutsches Erbrecht, zur Anwendung kommt. Die Erbfolge unterliegt grundsätzlich dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes besaß (Art. 25 EGBGB).

Was ist der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung?

Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung ist der ordentliche Güterstand, welcher stets dann zur Anwendung gelangt, wenn die Ehegatten nicht mittels Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) vereinbart haben (sog. vertragliche Güterstände) und.

Was zeitigt die Errungenschaftsbeteiligung?

Während der Dauer des Güterstandes zeitigt die Errungenschaftsbeteiligung (im Gegensatz zum Güterstand der Gütergemeinschaft) keine konkreten Rechtswirkungen, sondern erst bei der Auflösung des Güterstandes (vgl. Güterrechtliche Auseinandersetzung ).

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