Wie lange darf die Polizei ermitteln?

Wie lange darf die Polizei ermitteln?

Wie lange dauert ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren? Das Ermittlungsverfahren wird mit Abschluss der Ermittlungen beendet, d.h. wenn Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt erforscht haben. Eine Dauer ist dafür nicht vorgeschrieben. Ein Ermittlungsverfahren kann u.U. mehrere Jahre dauern.

Was passiert bei einem Ermittlungsverfahren?

Die Staatsanwaltschaft kann durch eine Anzeige oder auf anderem Wege (z.B. Medienberichte) von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten. In diesem Fall leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein, um den Sachverhalt zu erforschen und zu entscheiden, ob die öffentliche Klage zu erheben ist.

Was sind die Gründe für ein Ermittlungsverfahren?

Ermittlungsverfahren: Gründe einer Einstellung. Die Gründe, weshalb ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, sind vielfältiger Natur. Geregelt sind die jeweiligen Einstellungsgründe in der StPO. Zunächst kann es zu einer Einstellung im Ermittlungsverfahren nach § 170 Absatz 2 StPO kommen mangels hinreichenden Tatverdachtes.

Was bedeutet die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens?

Was bedeutet die Einstellung des Ermittlungsverfahrens? Beginn eines jeden Strafverfahrens ist das sogenannte Ermittlungsverfahren. Es wird eingeleitet, sobald gegen eine Person Anzeige erstattet wird oder zureichende Hinweise auf eine Straftat gegeben sind.

Wann wird das Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Es wird eingeleitet, sobald gegen eine Person Anzeige erstattet wird oder zureichende Hinweise auf eine Straftat gegeben sind. Am Ende der Ermittlungen wird das Ermittlungsverfahren entweder durch die Staatsanwaltschaft eingestellt oder gegen den Betroffenen Anklage erhoben.

Wie entscheidet die Staatsanwaltschaft über das Ermittlungsverfahren?

Am Ende des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie öffentliche Anklage erheben will oder aber das Verfahren einstellt. Im ersten Falle geht das Ermittlungsverfahren in das Zwischenverfahren über. Der Beschuldigte wird nun gem. § 157 StPO als Angeschuldigter bezeichnet.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben