Wann ist ePA Pflicht?
Januar 2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, mit der sie Zugang zur ePA bekommen. Quartal 2021 flächendeckend mit der Nutzung und Befüllung der ePA in den Arztpraxen gestartet werden kann. In Krankenhäusern muss die ePA spätestens zum 1.1.2022 nutzbar sein.
Wann löschen Ärzte Patientendaten?
17 Abs. 1 Buchst. a DSGVO definiert auch für Patienten das „Recht auf Vergessenwerden“. Personenbezogene Daten sind unverzüglich zu löschen, sofern diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind.
Wie bekomme ich Daten in die ePA?
Sie entscheiden zuerst, ob Ihre Hausarzt-, Facharzt- oder Zahnarztpraxis, Ihr Krankenhaus oder eine Gesundheitseinrichtung Zugang zu Ihrer elektronischen Patientenakte haben darf. Wenn Sie etwa Ihrem Hausarzt Zugang zu Ihrer ePA geben möchten, erteilen Sie seiner Praxis die Zugriffsrechte.
Welche Leistungen gehören zur ärztlichen Behandlung?
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, Heilmittel einschließlich Physio-, Sprach- und Ergotherapie, Psychotherapie, Schmerzbewältigungsverfahren, Entspannungsverfahren sowie weitere Hilfen zur Krankheitsbewältigung.
Wie kann ich eine medizinische Rehabilitation anregen?
Auch Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt kann eine medizinische Rehabilitation anregen und eine ärztliche Verordnung für die Beantragung ausstellen. Sie können bei Ihrer Krankenkasse auch einen formlosen Antrag stellen. In jedem Fall prüft Ihre Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation erfüllt sind.
Wie kann eine medizinische Rehabilitation ausgesprochen werden?
Die Empfehlung für eine medizinische Rehabilitation kann auch im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ausgesprochen werden.
Wie erfolgt die Antragstellung zur Rehabilitation im Krankenhaus?
Meist erfolgt die Antragstellung zur Rehabilitation nach einer Akut-Behandlung im Krankenhaus durch den Sozialdienst zusammen mit Ihnen (so genannte Anschlussrehabilitation). Auch Ihre behandelnde Ärztin bzw.