Kann ich mit Aufenthaltstitel nach Spanien reisen?
Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine …
Wer braucht ein Visum für Spanien?
Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt bis 90 Tage kein Visum. Alle EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage binnen eines Halbjahres, ohne Visum in Spanien aufzuhalten. Jeder Reisende ist verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Für welche Länder gilt Schengen Visum?
Die 26 Schengen-Länder sind: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei , Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.
Welche Länder brauchen Visum für Mallorca?
Angehörige eines Staates der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein benötigen für die Einreise nach Spanien lediglich einen gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass.
Wie lange muss ein Ausweis gültig sein für Spanien?
1. EU-Bürger und ihre Einreisebestimmungen für Spanien. Grundsätzlich reicht für deutsche Staatsbürger bei der Einreise nach Spanien der Personalausweis oder (auch vorläufige) Reisepass aus. Ihre Einreisedokumente müssen für den Spanien-Urlaub mindestens noch drei Monate nach der Rückreise gültig sein.
Wie lange kann man sich in Spanien aufhalten?
Aufenthaltsrecht von drei Monaten Als Unionsbürger* dürfen Sie sich beispielsweise drei Monate in Spanien aufhalten. Sie benötigen lediglich Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.