FAQ

Wann hat man Anspruch auf das Mutterschaftsgeld?

Wann hat man Anspruch auf das Mutterschaftsgeld?

Arbeitnehmerinnen (auch arbeitslose) haben Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Mutterschutzes. Das Mutterschaftsgeld wird für den Zeitraum 6 Wochen vor der Geburt, für den Tag der Entbindung und für den Zeitraum von 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen für Mehrlings- und Frühgeburten).

Wann wird das Mutterschaftsgeld erbracht?

Das Mutterschaftsgeld wird für den Zeitraum 6 Wochen vor der Geburt, für den Tag der Entbindung und für den Zeitraum von 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen für Mehrlings- und Frühgeburten). Geldwerte Leistungen werden zu 100 % des durchschnittlichen üblichen Nettolohnes für die letzten 3 Monate vor dem vorgeburtlichen Mutterschutz erbracht.

Wie darf der Mutterschaftsurlaub geregelt werden?

Der Mutterschaftsurlaub ist im Arbeitsvertragsrecht in Art. 329f OR geregelt und gilt als zwingend gemäss Art. 362 OR, beziehungsweise es darf davon nur zugunsten der Arbeitnehmerin – das hiesse in diesem Fall mehr als 14 Wochen Urlaub oder mehr als ein 80 prozentiger Lohnersatz – abgewichen werden.

Welche Leistungen werden im Rahmen des Mutterschutzes bezahlt?

Leistungen im Rahmen des Mutterschutzes werden normalerweise von der Krankenversicherung der Mutter (nicht mehr als € 13 pro Tag) dem Arbeitgeber der Mutter erbracht, der die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag der Krankenversicherung und dem vorherigen Arbeitsentgelt der Mutter bezahlt.

Sind sie selbstständig und haben kein Mutterschaftsgeld?

Sollten Sie selbstständig sein und über eine freiwillige gesetzliche Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld verfügen, bekommen Sie zwar kein Mutterschaftsgeld, dafür aber Krankengeld im Mutterschutz. Sind Sie selbstständig und privat versichert, müssen Sie ebenfalls auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld vonseiten der Krankenkasse verzichten.

Wie lange ist der Urlaub nach der Mutterzeit zu nehmen?

Handelt es sich hingegen nur um beispielsweise sieben Monate Elternzeit, so steht Ihnen der Urlaub für die restlichen fünf Monate noch zu. Diesen können Sie wie beim Urlaubsanspruch nach dem Mutterschutz sowohl im laufenden als auch im darauffolgenden Jahr nehmen.

Was ist für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständig?

Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes ist die Krankenkasse der Arbeitnehmerin zuständig. Ist der durchschnittliche Nettolohn pro Tag höher, trifft den Arbeitgeber die Verpflichtung, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Dies kann auch bei einer Minijobberin der Fall sein.

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