Was braucht der Vermieter fur eine gewerbliche Nutzung der Wohnung?

Was braucht der Vermieter für eine gewerbliche Nutzung der Wohnung?

Für die gewerbliche Nutzung seiner Wohnung braucht der Mieter die Zustimmung des Vermieters, das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 165/08). In manchen Fällen darf der Vermieter sie jedoch nicht verweigern. Vorrangig geht es dabei um die Frage, ob die berufliche Tätigkeit eine Außenwirkung hat oder für andere Hausbewohner störend ist.

Was führt zu einer Beeinträchtigung für andere Mieter?

Die ständigen Kundenbesuche in der Wohnung führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung für andere Mieter. Siehe hierzu auch das Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Az. 20 W 59/03 vom 07.06.2004). Eine Kündigung des Mietverhältnisses sei gerechtfertigt. Muss aber eben oft über den gerichtlichen Weg durchgesetzt werden.

Wie geht es an die Vermietung eines Appartements an die Tochter?

Gerade wenn es an die Vermietung eines Appartements an die studierende Tochter oder den Sohn geht, gibt es eine Alternative: Die Schenkung der Immobilie an den Nachwuchs. Bis zu einem Immobilienwert von 400.000 Euro ist das steuerfrei und nutzt der Nachwuchs die Immobilie selbst, zahlt dieser ebenfalls keine Steuern. FAQ: Vermietung an Angehörige

Was ist die Voraussetzung für die Vermietung einer Wohnung?

Voraussetzung für die Vermietung einer Wohnung ist, dass diese in einem ordnungs­gemäßen Zustand ist. Führen Sie eventuelle Sanierungs­ar­beiten fachgerecht und zügig durch, um die Wohnung möglichst schnell vermieten zu können und Leerstands­zeiten zu reduzieren. Der Mietpreis definiert sich an den Eigenschaften des Objekts sowie dem jeweiligen

Kann der Vermieter eine Wohnungsbesichtigung lassen?

(dmb) Nur wenn der Vermieter einen konkreten Grund oder besonderen Anlass für eine Wohnungsbesichtigung hat, muss der Mieter ihn in die Wohnung lassen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der Vermieter dagegen kein generelles Besichtigungsrecht und erst recht keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel.

Kann der Vermieter die gesamte Leistung von jedem Mieter verlangen?

Der Vermieter kann die gesamte Leistung von jedem Mieter in voller Höhe verlangen. Möchte nun ein Ehegatte, Partner oder WG-Mitglied nach einer Trennung o.ä. aus der Wohnung ausziehen, könnte er vom Vermieter weiterhin insbesondere auf Zahlung des Mietzinses in Anspruch genommen werden, wenn er nicht aus dem Mietverhältnis ausscheidet.

Warum darf der Vermieter die Wohnung nicht ohne Zustimmung des Vermieters betreten?

Daher gilt, dass der Vermieter die Wohnung nicht ohne Zustimmung des Mieters betreten darf. Unangekündigten Besuch müssen Mieter schon gar nicht hinnehmen, dies wird als unzumutbar angesehen. JuraForum.de-Tipp: Im Übrigen ist es dem Vermieter auch nicht gestattet, ohne die Zustimmung des Mieters Ersatzschlüssel für die Wohnung zurückzuhalten!

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