Wie kontrolliert die Legislative die Exekutive?
Sie sind aufeinander angewiesen und können sich so gegenseitig kontrollieren. Das geht zum Beispiel so: Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Abgeordneten des Bundestages (Legislative). Die Abgeordneten wählen den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, die dann Chef der Regierung (Exekutive) ist.
Welche Gewalt kontrolliert die Exekutive?
„(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht.
Wie kann das Parlament die Arbeit der Bundesregierung kontrollieren?
Die Kontrolle Politische Kontrolle Das Parlament kann die Arbeit der Bundesregierung und ihrer Mitglieder (Bundes- und VizekanzlerIn, MinisterInnen) auf verschiedene Arten politisch kontrollieren. Nationalrat und Bundesrat haben das Recht, Anfragen zu stellen und Wünsche in Form von Entschließungen zu äußern.
Was ist die politische Kontrolle der Bundesregierung?
Politische Kontrolle. Nationalrat und Bundesrat haben das Recht, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen und ihre Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen ( Interpellationsrecht ). Sie können in Entschließungen Wünsche über die Ausübung der Vollziehung äußern (Resolutionsrecht).
Was sagt die Regierungsform aus?
Die Regierungsform sagt mehr darüber aus, wie die Staatsgewalt ausgeübt wird. Zum Beispiel kann eine Republik eine demokratische oder eine diktatorische Regierungsform aufweisen. An der Spitze einer Monarchie kann es einen Monarchen bzw. eine Monarchin geben, der oder die absolut regiert oder aber nur repräsentative Aufgaben wahrnimmt.
Wie wird die parlamentarische Kontrolle ausgeübt?
Im parlamentarischen Regierungssystem, wo sich die Regierung auf das Vertrauen einer Parlamentsmehrheit stützt, wird die Kontrolle in erster Linie von der Opposition ausgeübt. Die parlamentarische Kontrolle ist nicht zu verwechseln mit rechtlicher Kontrolle, die Sache übergeordneter Behörden bzw. der Gerichte ist.