FAQ

Wann gilt ein Kamin als offen?

Wann gilt ein Kamin als offen?

Demnach wird ein offener Kamin dann gelegentlich betrieben, wenn er nach unterschiedlich langen Ruhezeiten aufgrund besonderer Umstände in Betrieb genommen wird. Nicht zu beanstanden sei, wenn ein offener Kaminofen pro Monat an nicht mehr als acht Tagen und für maximal fünf Stunden befeuert wird.

Wann ist Drosselklappe offen?

Die Drosselklappe ist ein einfaches Zubehör für das Ofenrohr, dessen Einbau unbedingt empfohlen wird. Sie wird beim Anzünden und Nachlegen des Holzes geöffnet und kann im Vollbrand meist geschlossen werden.

Wie lange darf ich meinen offenen Kamin noch betreiben?

Wer also einen Kamin- oder Kachelofen aus dem Jahr 1990 besitzt, darf diesen seit 2021 nicht mehr einfach so betreiben. Heizungen, die seit 1995 eingebaut wurden, sind hingegen erst 2024 betroffen. Handlungsbedarf besteht jedoch nicht grundsätzlich.

Wie kann ein offener Kamin betrieben werden?

Wir zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen ein offener Kamin noch betrieben werden darf und worauf Sie besonders achten müssen. Der Aufbau eines offenen Kamins ist an sich recht einfach: Im Grunde braucht es nur eine Art Mulde, in der das Feuer brennen kann und einen Rauchabzug.

Wie lange darf ein Kamin geschlossen werden?

Bei einem geschlossenen Kaminofen gibt es keine gesetzliche Regelung zur Häufigkeit des Betriebs. Sie können ihn also sooft und solange anmachen wie Sie möchten. Häufig kommt es vor, dass bei der Diskussion darum, wie oft ein Kamin angemacht werden darf, die Begriffe Zeitbrand und Dauerbrand fallen.

Wie funktioniert die Verbrennung in einem Kamin?

Ob offen oder geschlossen – in einem Kamin findet eine Verbrennung statt und diese braucht Sauerstoff, um zu funktionieren. Aus diesem Grund ist es insbesondere bei raumluftabhängigen Modellen wichtig, immer genügend Frischluft zuzuführen.

Was ist ein offener Kaminofen?

Sie verfügt nicht über dicht abschließende Türen und wird deshalb rechtlich anders eingestuft. Was ein offener Kaminofen ist, bestimmt in Deutschland die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung aus dem Jahr 2010.

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