Was kostet der Kirchenaustritt aus der Kirche?
Ja, der Kirchenaustritt kostet in den meisten Bundesländern Gebühren. In NRW kostet der Austritt aus der Kirche 30 Euro, in Brandenburg ist der Kirchenaustritt gebührenfrei. In anderen Bundesländern können die Gebühren auch variieren. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Grundgesetz: Artikel 140 zur Kirche >>
Wie viel müssen sie an Kirchensteuer zahlen?
Wie viel Sie an Kirchensteuer zahlen müssen, richtet sich nach Ihrem Wohnort und dem dort geltenden Kirchensteuersatz sowie Ihrem Freibetrag. In den meisten Bundesländern beträgt dieser 9 Prozent der Einkommenssteuer – nur Bayern und Baden-Württemberg stellen mit nur 8 Prozent eine Ausnahme dar.
Wie hoch wird die Kirchensteuer in Bayern erhoben?
In Bayern und Baden-Württemberg werden 8 Prozent erhoben, in den anderen Bundesländern liegt der Anteil für die Kirchensteuer bei 9 Prozent. Außer in Bayern wird den Kirchenmitgliedern bei hohem Einkommen eine Kappung der Kirchensteuer ermöglicht.
Welche Bundesländer haben die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer ist demnach der wichtigste Anlass, die Kirche zu verlassen. In allen deutschen Bundesländern beträgt diese 9 Prozent der Einkommenssteuer. Bayern und Baden-Württemberg bilden mit 8 Prozent eine Ausnahme.
Was ist der Nachteil an der Zugehörigkeit zu einer Kirche?
Der Nachteil an der Zugehörigkeit zu einer Kirche ist natürlich der Kirchensteuersatz, der zu zahlen ist. Es bleibt einfach weniger Geld im Monat übrig, wenn man die Kirchensteuer zu zahlen hat. Das ist der wichtigste Nachteil an der Steuer für die Kirche.
Wie kann man die Kirchensteuer beeinflussen?
Da die Kirchensteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird, kann man die Höhe der Kirchensteuer beeinflussen. Familien mit Kindern können einen Steuerfreibetrag nutzen. Im Hinblick auf die Lohn- und Einkommenssteuer ist deren Auswirkung mitunter gering, etwa im Fall des Kinderfreibetrags.
Wie wird die Einkommensteuer an die Kirchen weitergereicht?
Diese setzen nicht nur die Einkommenssteuer fest, sondern auch die Kirchensteuer. Gemeinsam mit der Einkommenssteuer an die Finanzkasse überwiesen, werden die Einnahmen anschließend, nach Abzug einer Aufwandsentschädigung, an die Kirchen weitergereicht.