Was sind sogenannte Gefahrenfaktoren?
Sogenannte Gefährdungsfaktoren sind potentielle Gefahren, die von Objekten und ggf. auch Personen oder Tieren (den Gefahrenquellen) aufgrund ihrer Eigenschaften ausgehen können. Anders ausgedrückt: Es sind die Eigenschaften der Gefahrenquelle. Eine Gefahrenquelle muss nicht zwangsläufig zu einer Gefährdung führen.
Wie schätzen sie eine ermittelte Gefährdung?
Mit der Beurteilung einer ermittelten Gefährdung schätzen Sie ein, wie gravierend eine Unfallgefahr oder eine gesundheitliche Belastung sein und mit welcher Wahrscheinlichkeit sie eintreten kann. Dabei sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Was ist eine Gefahrenquelle?
Eine Gefahrenquelle muss nicht zwangsläufig zu einer Gefährdung führen. Erst ihre Eigenschaften machen sie dazu. Ein Auto, das nicht fährt, stellt zunächst keine Gefahr dar. Erst das fahrende Auto. Der zugehörige Gefährdungsfaktor wäre demnach Gefährdung durch (hoffentlich) kontrolliert bewegte Teile.
Welche Faktoren sind von gefährlichen Oberflächen ausgehen?
Dies sind alle Faktoren, die von gefährlichen Oberflächen ausgehen, von bewegten Teilen, Fahrzeugen oder generell von bewegten Arbeitsmitteln. Dazu gehören außerdem Sturz und Absturz, Ausrutschen, Umknicken, usw. Die sind Gefährdungen durch elektrische Schläge, Lichtbögen sowie elektrostatische Aufladungen.
Welche Gefahrensymbole sind in der Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie?
Gefahrensymbole und ihre Bedeutung bei Brand- und Explosionsgefahren. GHS- Piktogramm Signalwort Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie H-Nr. H-Satz Gefahr Instabil, explosiv H200 Instabil, explosiv Gefahr Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Unterklasse 1.1 H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.
Welche Vorschriften gelten für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße?
Ihr Transport verlangt von daher besondere Sorgfalt und unterliegt in der Europäischen Union den Regeln des “Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße”, abgekürzt auch als “ADR” bekannt.
Was ist die Gefahrgutverordnung in Deutschland?
Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in Deutschland bezieht sich in § 19 Absatz 2 Unterabsatz 11 direkt auf die Regeln zur Gefahrgutkennzeichnung am LKW nach dem ADR-Abkommen. Demnach müssen Sie als Gefahrgutfahrer, aber auch als Unternehmer oder Verlader folgendes beachten: