Was darf man verlinken?
beschlossen, dass es nicht verboten ist, Links auf fremde Inhalte zu setzen, sie zu teilen oder in eigene Webseiten einzubetten (EuGH, 08.09.2016 – C-160/15). Der EuGH hat entschieden, dass das Verlinken oder Einbetten von Inhalten grundsätzlich zulässig ist, wenn die Inhalte öffentlich zugänglich sind.
Wie setze ich einen Link auf meine Homepage?
Per HTML-Code einen Link einfügen Der richtige Tag ist Link-Text. Dies sieht zum Beispiel so aus: Klicken Sie hier, um die CHIP-Homepage aufzurufen! Sie können nicht nur auf externe Webseiten verlinken, sondern zum Beispiel auch innerhalb der eigenen Seite.
Wo ist die Linkhaftung geregelt?
§ 17 ECG sieht in Österreich einen Haftungsausschluss bei Links vor.
Wie kann ich eine Website verlinken?
Verlinken mit Visuellen Editor
- Man öffnet die Seite den Beitrag und sucht das Wort welches man verlinken will aus und markiert es.
- Danach klickt man auf den Ketten-Button und schon öffnet sich ein neues Fenster.
- Hier fügt man dann unter URL die korrekte URL ein und zwar den ganzen URL – also inkls http: usw.
Ist es überhaupt zulässig auf eine fremde Seite zu verlinken?
Zunächst muss geklärt werden, ob es überhaupt zulässig ist, auf eine fremde Seite zu verlinken, ohne dass der Betreiber dieser Seite etwas davon weiß. Hierbei kann man davon ausgehen, dass Seitenbetreiber, die ihre Webseiteb ins Netz stellt, auch damit einverstanden ist, dass auf diese Website verlinkt wird.
Ist das Setzen eines Links auf eine fremde Seite zulässig?
Der BGH hat in der so genannten Paperboy-Entscheidung geurteilt, dass das Setzen eines Links auf eine fremde Seite grundsätzlich keine urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich relevante Handlung darstellt. Das Verlinken auf Seiten unterhalb der eigentlichen Startseite mittels Deep-Links erachtete der BGH in dieser Entscheidung für zulässig.
Kann man problemlos auf jeder Seite verlinken?
Sie können problemlos auf jeden beliebige Seite verlinken, solange Sie nicht absichtlich auch illegale Seiten verlinken.Ob auf der Seite dann Werbung gemacht ist oder nicht ist egal, deswegen kann Sie niemand abmahnen. Da heute auf fast jeder Seite Werbung gemacht wird könnte man sonst ja auch keine Seite im Netz mehr verlinken.
Ist das Verlinken oder einbetten zulässig?
Der EuGH hat entschieden, dass das Verlinken oder Einbetten von Inhalten grundsätzlich zulässig ist, wenn die Inhalte öffentlich zugänglich sind. D.h., es ist z.B. nicht erlaubt Paywalls zu umgehen. Im Internet frei verfügbare Inhalte sind dagegen öffentlich.