Ist das Berufungsgericht an die Zulassung gebunden?
Das Berufungsgericht ist an die Zulassung gebunden. Die Wirksamkeit eines Verzichts auf das Recht der Berufung ist nicht davon abhängig, dass der Gegner die Verzichtsleistung angenommen hat. (1) Der Berufungskläger kann die Berufung bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurücknehmen. (2) Die Zurücknahme ist dem Gericht gegenüber zu erklären.
Was muss die Berufungsbegründung enthalten?
Die Berufungsbegründung muss enthalten: 1. die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden (Berufungsanträge); 2. die Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt;
Wie lange dauert die Berufungsbegründung?
(2) Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt.
Wie kann die Berufung gestützt werden?
(1) Die Berufung kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546) beruht oder nach § 529 zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. (2) Die Berufung kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.
Wie wird die Berufung beim Berufungsgericht eingelegt?
Die Berufung wird durch Einreichung einer Berufungsschrift beim Berufungsgericht (= iudex ad quem) eingelegt (§ 519 Abs. 1 ZPO).
Was ist ein Berufungsgericht im Verwaltungsstreitverfahren?
Berufungsgericht im Verwaltungsstreitverfahren ist das Oberverwaltungsgericht bzw. der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen . Im Sozialgerichtsprozess findet die Berufung gegen Urteile und Gerichtsbescheide statt.
Was beträgt die Berufungsfrist bei der Berufung vor dem Landgericht?
Die Berufungsfrist beträgt 1 Monat bei Berufung vor der dem Landgericht. (© thomasagstenkemp/ Fotolia.com) Als „Berufung“ wird ein Rechtsmittel bezeichnet, mit dessen Hilfe es möglich ist, gegen ein gerichtliches Urteil vorzugehen.