FAQ

Was ist eine Einvernahme bei der Polizei?

Was ist eine Einvernahme bei der Polizei?

Eine geschädigte Person, die sich als Privatklägerschaft konstituiert hat, wird ebenfalls als Auskunftsperson einvernommen. Sie ist trotz ihrer Stellung als Auskunftsperson vor der Staatsanwaltschaft und der Polizei (im Rahmen einer delegierten Einvernahme) wie eine Zeugin oder ein Zeuge zur Aussage verpflichtet.

Wie verschickt die Polizei Vorladungen?

Eine Vorladung wird meist von der Polizei verschickt, kann aber auch vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft kommen. Ziel ist die Klärung eines Sachverhaltes, wobei Sie als Beschuldigter gehört werden können. Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht Folge leisten, auch eine Absage ist nicht zwingend.

Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung?

Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Es handelt sich um eine unverbindliche Einladung, die Sie auch so behandeln sollten. Sagen Sie den Termin freundlich ab. Bei der Polizei müssen Sie nur dann erscheinen, wenn dies ausdrücklich durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde.

Wie verhalte ich mich bei einer Vernehmung?

Der Beschuldigte darf immer, ohne dass dies gegen ihn gewertet wird, also vor der Polizei, dem Staatsanwalt oder dem Gericht, schweigen. Merken Sie im Gespräch, dass die Situation kippt, sich etwa ein Verdacht gegen Sie oder einen Angehörigen richtet, brechen Sie das Gespräch sofort ab, verweigern Sie weitere Angaben.

Welche Fakten darf die Polizei durchführen?

Die wichtigsten Fakten im Überblick Die Polizei darf Personenkontrollen nur mit konkreter Begründung durchführen. Ohne konkreten Verdacht dürfen die Beamten nur die persönlichen Daten abfragen. Alle darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.

Welche Gewaltanwendungen werden durch die Polizei wahrgenommen?

Gewaltausübungen durch die Polizei stehen bereits lange im öffentlichen Fokus, insofern sie als illegitim oder unverhältnismäßig wahrgenommen werden. Hiervon abzugrenzen sind diejenigen Gewaltanwendungen, welche im Sinne der gesetzlichen Befugnisse zum polizeilichen Zwang als rechtmäßig gelten.

Sind einzelne Fälle von unangemessener und überzogener Gewalt seitens der Polizei?

Während einzelne Fälle von unangemessener und überzogener Gewalt seitens der Polizei wiederkehrend in der öffentlichen Debatte thematisiert werden [1], sind gesicherte Erkenntnisse zu Formen und Verbreitung illegitimer Gewalt durch Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) hierzulande rar gesät.

Sind diese beiden Formen polizeilicher Gewalt nicht immer klar voneinander unterscheiden?

In der Alltagspraxis sind diese beiden Formen polizeilicher Gewalt allerdings nicht immer klar voneinander zu unterscheiden.

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