Ist eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache gegeben?
Eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 443 BGB ist nur dann gegeben, wenn der Garantiegeber dem Käufer für den Fall der Mangelhaftigkeit Leistungen verspricht, die über die gewöhnliche Gewährleistungsrechte des § 437 BGB hinausgehen.
Was sind die gesetzlichen Bestandteile eines Schecks?
Die gesetzlichen Bestandteile eines Schecks sind: Die Scheckklausel: Das Wort „Scheck“ muss im Text der Urkunde enthalten sein. Name des bezogenen Kreditinstituts: Der Name desjenigen, der angewiesen wird zu zahlen, muss auf dem Scheck bezeichnet sein. Unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen.
Was ist ein Scheck?
Mit einem Scheck erteilt der Aussteller seiner Bank eine Anweisung, den auf dem Scheck angegebenen Geldbetrag an den Schecknehmer auszuzahlen. Ein Scheck ist ein Wertpapier und darf nur auf eine Bank bezogen werden.
Wie haftet der Aussteller eines Schecks für die Auszahlung?
Der Aussteller eines Schecks haftet grundsätzlich dafür, dass dem Schecknehmer der mit dem Scheck angewiesene Betrag ausbezahlt werden kann. Verfügt das Konto des Ausstellers über keine ausreichende Deckung für die Auszahlung des Scheckbetrages, kann die Bank die Auszahlung verweigern.
Wie wird die Gewährleistung geregelt?
Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung durch den Gesetzgeber streng geregelt. So heißt es im BGB wird der Zeitraum sowie der Umfang und die Abwicklung der Gewährleistung geregelt. Wohingegen in Bezug auf die Garantie lediglich erwähnt wird]
Welche Garantiegeber kommen in Betracht?
Als Garantiegeber kommen grundsätzlich der Hersteller, der Verkäufer oder weitere Personen, die am Vertrieb der Sache beteiligt oder interessiert sind, in Betracht. II. Die inhaltliche Bestimmtheit der Garantieerklärung im B2C-Geschäft nach §477 Abs. 1 BGB
Was ist die Herstellergarantie?
Nach ganz herrschender Meinung ist die Herstellergarantie ein selbstständiger Garantievertrag, der zustande kommt, indem der Käufer das Produkt kauft und somit konkludent das Garantieangebot des Herstellers (z.B. in Form einer Garantiekarte) im Sinne des §151 Satz 2 BGB annimmt.
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