Welche Rechte und Pflichten hat der Tarifvertrag?
(1) Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können. (2) Tarifverträge bedürfen der Schriftform.
Wie kann das Tarifvertragsgesetz aufgeteilt werden?
Das Tarifvertragsgesetz kann in zwei Regelungsbereiche aufgeteilt werden: Abmachungen, die nur die beiden Tarifparteien berechtigen und verpflichten ( schuldrechtlicher Teil des Tarifvertrags). Rechtsnormen, die nach Art eines Gesetzes für alle erfassten Arbeitsverhältnisse gelten sollen…
Was ist der Inhalt und die Form des Tarifvertrags?
§ 1 Inhalt und Form des Tarifvertrags (1) Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können. (2) Tarifverträge bedürfen der Schriftform.
Welche Tarifverträge sind in einem Tarifregister eingetragen?
Abschluß, Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit werden in ein Tarifregister bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingetragen (§ 6 TVG). Die Tarifvertragsparteien haben diesem gegenüber eine Übersendungs- und Mitteilungspflicht.
Wie wurde der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst abgeschlossen?
Abgeschlossen wurde der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst durch das Bundesministerium des Innern (BMI), durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi). Seitdem ist er gültig für alle Beschäftigten bei Bund und Kommunen, die einem kommunalen Arbeitgeberverband angehören.
Welche Rechtsnormen gelten für den Tarifvertrag?
(1) Die Rechtsnormen des Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluß oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen.