Welches sind gemass AGG und je nach den Umstanden die Rechte der Beschaftigten?

Welches sind gemäß AGG und je nach den Umständen die Rechte der Beschäftigten?

der Arbeitgeber reagiert nicht auf eine Beschwerde oder die Belästigung oder sexuelle Belästigung erfolgt durch den Arbeitgeber oder Dienstvorgesetzten selbst. Die betroffenen Beschäftigten sind berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist.

Wen betrifft das AGG?

Das AGG ist nach § 6 I AGG anwendbar für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind und Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis …

Was ist die Diskriminierung bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses?

Verboten ist Diskriminierung insbesondere bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses bei der Festsetzung des Entgelts bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen bei den sonstigen Arbeitsbedingungen

Was ist die Diskriminierung von verboten?

Verboten ist Diskriminierung insbesondere. bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses. bei der Festsetzung des Entgelts. bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen. bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung. beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen. bei den sonstigen Arbeitsbedingungen.

Welche Personen sind geschützt vor Diskriminierung?

Personen, die aufgrund eines Naheverhältnisses zu einer Person, die ein geschütztes Merkmal aufweist, benachteiligt werden, sind ebenso vor Diskriminierung geschützt: Beispiel: Eine Frau wird aufgrund der ethnischen Herkunft ihres Mannes benachteiligt. Es gibt verschiedene Wege, sich gegen Diskriminierungen im Arbeitsleben zu wehren.

Warum entsteht Diskriminierung durch Vorurteile?

Diskriminierung entsteht oft durch Vorurteile, etwa älteren ArbeitnehmerInnen oder Mi­grant­Innen gegenüber. Vorurteile sind vorgefasste Einstellungen und Meinungen gegenüber be­stimmten gesellschaftlichen Gruppen, die oft nicht auf eigene Erfahrungen zurückzuführen sind.

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