Welche gesetzliche Vorgaben stärken den Verbraucherschutz bei einem Kredit?
Eine weitere gesetzliche Vorgabe, welche den Verbraucherschutz bei einem Kredit stärken soll, ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Europäischen Union, welche in Deutschland seit Ende März 2016 gültig ist. Neben dem Schutz der Verbraucher sieht sie auch die bessere Absicherung der Banken bezüglich der Vergabe von Krediten vor.
Was ist der Verbraucherschutz beim Kredit für Wohnimmobilien?
Mehr Verbraucherschutz beim Kredit für Immobilien: Die Bonität muss gründlicher geprüft werden. Eine weitere gesetzliche Vorgabe, welche den Verbraucherschutz bei einem Kredit stärken soll, ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Europäischen Union, welche in Deutschland seit Ende März 2016 gültig ist.
Wie geht es um die Gesetze zum Verbraucherschutz?
Das Ringen um die Gesetze zum Verbraucherschutz findet immer häufiger auch auf europäischer Ebene statt. Hierbei geht es um die Angleichung der Standards im europäischen Binnenmarkt. Ziel ist dabei der Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Interessen der Verbraucher.
Warum gibt es kein Verbraucherschutzgesetz in Deutschland?
In Deutschland gibt es nicht „das“ Verbraucherschutzgesetz. Dies liegt vor allem daran, dass die Thematik eine Vielzahl von Rechtsgebieten und Rechtsgeschäften sowie Lebensbereichen betrifft und es so thematisch auch zu Überschneidungen kommt. Stattdessen wird der Verbraucherschutz durch mehrere Gesetze verwirklicht.
Wie hoch ist der Verbraucherschutz in puncto Kredit?
Der Verbraucherschutz in puncto Kredit soll die Rechte von Verbrauchern stärken. Laut Angaben der Wirtschaftsauskunftei SCHUFA liefen im Jahr 2017 insgesamt 17,9 Millionen Ratenkredite. Im Vergleich zum Vorjahr stellt das ein Plus von 3,5 Prozent dar.
Welche Varianten der Kreditversicherung stehen als Verbraucher zur Auswahl?
Folgende Varianten der Kreditversicherung stehen einem als Verbraucher zur Auswahl: nur Todesfallabsicherung die Absicherung von Arbeitsunfähigkeit und Todesfall Kreditversicherung mit den Versicherungsfällen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Todesfall